Neues GEG: vereinfachter Wärmebrückennachweis mit Produkten von Schöck
Mit Inkrafttreten des neuen GebäudeEnergieGesetzes (GEG) am 1. November 2020 wurde auch die Verwendung des Beiblatt 2 der DIN 4108:2019-06 für den vereinfachten Wärmebrückennachweis bindend. Bei der Berechnung der Wärmebrücken können Planer, Architekten und Statiker mit den Produktlösungen der Schöck Bauteile GmbH auf den dabei nochmals verminderten Wärmebrückenzuschlag zurückgreifen.
Nach Beiblatt 2 kann bei der Berücksichtigung von Wärmebrücken mit dem vereinfachten Ansatz künftig zwischen Wärmebrücken der Kategorie A und Kategorie B unterschieden werden. Produktlösungen für den Anschluss an Balkone, Attiken oder den Gebäudesockel müssen dafür Anforderungen an die äquivalente Wärmeleitfähigkeit, den λeq-Wert, erfüllen. Der vereinfachte Ansatz nach dem energetischen Niveau der Kategorie A wird dabei, wie bisher, mit einem Wärmebrückenzuschlag ΔUWB = 0,05 W/(m²K) und neu mit dem verminderten Wärmebrückenzuschlag ΔUWB = 0,03 W/(m²K) nach Kategorie B berechnet.
Vereinfachter Ansatz
Wird ein Balkonanschluss mit einem Schöck Isokorb der Dicke 80 mm und einer äquivalenten Wärmeleitfähigkeit λeq ≤ 0,13 W/(m·K) ausgeführt, entspricht das Detail den Anforderungen an Kategorie A. Wird ein tragendes Wärmedämmelement mit 120 mm Dämmdicke verwendet, entspricht das einer Wärmebrücke der Kategorie B und es kann der vereinfachte Ansatz mit ΔUWB = 0,03 W/(m²K) herangezogen werden.
λeq-Werte vergleichen
Schöck liefert zu seinen Produkten Isokorb, Novomur, Combar und Isolink bereits die λeq-Werte nach EAD-Verfahren, die im vereinfachten Ansatz zum Nachweis der Anforderungen nach Beiblatt 2 der DIN 4108:2019-6 nötig sind. Mit Angabe der λeq-Werte als Kenngrößen gibt Schöck Planungs- und Ausführungssicherheit hinsichtlich des neuen GEG.
Der λeq-Wert, bzw. der produktdickenabhängige Wärmedurchlasswiderstand Req-Wert, erlaubt darüber hinaus eine Vergleichbarkeit der Produkte hinsichtlich ihrer Wärmeleitfähigkeit. Der λeq-Wert kann auch für eine detaillierte Berechnung der Wärmeverluste durch eine Wärmebrücke (ψ-Wert) verwendet werden.
Die Angabe von Grenzwerten für λeq-Werte ermöglicht dem Anwender ein einfaches Vorgehen. Dabei setzt das neue Beiblatt 2 enge Grenzen, denn die λeq-Werte für Attika- und Balkonanschlüsse, nicht jedoch für Gebäudesockel-Elemente, müssen gemäß der EAD (European Assessment Document 050001-00-0301) nach dem EAD-Verfahren ermittelt werden. Herstellerübergreifend ermöglicht das die Vergleichbarkeit von λeq-Werten.
Ausführungsbeschränkung für Attiken und Brüstungen
Nach DIN 4108 Beiblatt 2:2019 kann bei der Ausführung der Attika oder Brüstung eine Produktlösung oder eine umlaufende Dämmung gewählt werden. Bei umlaufender Dämmung darf die Höhe von 400 mm nicht mehr überschritten werden, da sie Teil des beheizten Gebäudevolumens ist. In der Praxis jedoch werden meist höhere Attiken und Brüstungen geplant. Ein einfacher Nachweis ist dann nur noch in wenigen Fällen möglich.
Der Schöck Isokorb für die Attika ist eine Produktlösung, bei der die Höhe beliebig gewählt werden kann, denn das tragende Wärmedämmelement liegt in der Dämmebene. Die Attika ist damit unbeheizt. Zur Berechnung der Wärmebrücke können Planer und Architekten somit auf den vereinfachten Nachweis zurückgreifen.
Unterstützung bei der Planung und Berechnung liefert die Technische Information Bauphysik für Balkone, Laubengänge und Attiken von Schöck, abrufbar unter www.schoeck.de/ti-bauphysik.
www.schoeck.de