GEG § 71a per Quick-Check klären
Nichtwohngebäude mit mehr als 290 kW Nennleistung brauchen ein Energiemonitoring-System. Kieback&Peter bietet investorenfreundliche Lösungen.
Eigentümer und Betreiber von Nichtwohngebäuden müssen sich seit 1. Januar 2024 die Frage stellen: Sind meine Immobilien von § 71a des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) betroffen? Dieses Gesetz verpflichtet dazu, dass Gebäude mit einer installierten Nennleistung von mehr als 290 kW für Heizung und Klimatisierung bis zum Ende des Jahres 2024 mit einem Energiemonitoring-System ausgestattet werden. Die Folge: Viele Investoren wissen nicht genau, ob Objekte ihres Immobilienportfolios betroffen sind. Guter Rat ist bei dieser Frage zum Glück nicht teuer, denn Kieback&Peter bietet online den kostenlosen GEG § 71a-Quick-Check. Damit lässt sich mit wenigen Klicks ermitteln, ob die Regelungen des § 71a GEG für das Immobilienportfolio gelten.
Energiemonitoring ab 290 kW Nennleistung
Die Vorgaben des GEG § 71a folgen den Bestrebungen, Europa bis 2050 zum ersten CO2-neutralen und damit klimafreundlichen Kontinent zu machen – Deutschland hat sich das Jahr 2045 als Zielmarke gesetzt. Das geforderte Energiemonitoring für Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung von über 290 kW soll Eigentümern, Investoren und Betreibern einen faktenbasierten Überblick über die Verbräuche ihrer Immobilien verschaffen. Ein Energiemonitoring-System ist für Bestandsgebäude damit der erste Schritt, um zu erkennen, wo und wann wie viel Energie verbraucht wird. So lassen sich energetische Optimierungsmaßnahmen punktgenau und kosteneffizient planen und kontrollieren. Davon profitieren natürlich nicht nur CO2-Bilanz und Klima – sondern auch die Stakeholder des Immobilienportfolios. Denn nur energieeffiziente Gebäude werden sich künftig noch rentabel betreiben lassen.
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Klimaschutz als Investitionsschutz
Kieback&Peter ist ein führender Anbieter maßgeschneiderter Lösungen für Gebäudeautomation und Energiemanagement. Dipl.-Ing. Björn Brecht ist Leiter des Bereichs Business Development bei Kieback&Peter und kennt die Herausforderungen des GEG § 71a im Detail. Er rät Eigentümern von Nichtwohngebäuden, sich schon aus eigenem Interesse mit den Energieverbräuchen ihrer Liegenschaften zu beschäftigen und bei Bedarf anschließend zielgenau zu modernisieren: „Um eine Immobilie dauerhaft marktfähig zu halten, sollte die Gebäudetechnik energieeffizient und damit wirtschaftlich arbeiten. Immer mehr Mieter wie Handelsketten, Banken oder Dienstleister legen Wert auf nachhaltige Flächen mit geringen Betriebskosten. Energetische Sanierung schützt davor, eines Tages wertlose Stranded Assets im Portfolio zu halten.“
Energieverschwendung einfach abstellen
Anhand eines Beispiels erläutert Björn Brecht, wie ineffizient scheinbar moderne Nichtwohngebäude sein können: „Viele Betreiber stellten während der coronabedingten Lockdowns fest, dass der Verbrauch ihrer Gebäude trotz geringer Nutzung hoch blieb.“ Fazit: „Mit einem Energiemonitoring wäre frühzeitig aufgefallen, dass zahlreiche Aggregate bedarfsunabhängig laufen und dadurch unnötig viel Energie verschwenden. Solche Schwachstellen lassen sich aber mit relativ geringem Aufwand durch Automations-Lösungen beheben. Die Betriebskosten können damit erheblich gesenkt und der Komfort verbessert werden.“ Brechts Fazit: „GEG §71a ist ein guter Anlass, um sich mit der Zukunftsfähigkeit und Werthaltigkeit seiner Immobilien zu beschäftigen.“ Investorenfreundlichen Expertenrat dazu gibt’s von Kieback&Peter.