Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Innenstadtentwicklung
Die Corona-Pandemie stellt nicht nur Menschen, das Gesundheitssystem und die Wirtschaft auf eine Belastungsprobe. Auch für die Innenstädte als Orte und Zentren des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens ist Corona eine Herausforderung. Die Auswirkungen der Pandemie wirken hier wie ein Brennglas – und beschleunigen bereits laufende Veränderungsprozesse. Sie treffen in erster Linie den innerstädtischen Einzelhandel hart, jedoch nicht ausschließlich. Corona wirkt sich auf zahlreiche Funktionen und Räume der Innenstädte aus und kann so zu vielfältigen Problemlagen für die Lebendigkeit und Attraktivität der Innenstädte führen.
Welche Auswirkungen hat die aktuelle CoronaKrise auf die Zentrenentwicklung in unseren Städten und Gemeinden? Müssen sich Nutzungsmodelle verändern, damit unsere Innenstädte attraktiv bleiben? Welche (neuen) Akteure sind für eine erfolgreiche Weiterentwicklung der Innenstädte entscheidend? Und: Wer und was bringt die Menschen dazu, auch in der Zukunft „in die Stadt“ zu gehen? Das sind die Fragen, mit denen wir uns intensiv beschäftigen.
Auswirkungen der Corona-Pandemie sind Katalysator, aber nicht Ursache für aktuelle Entwicklungen in der Innenstadt
Die pandemiebedingten Folgen auf Einzelhandel, Gastronomie und Kultur spüren wir schon heute, wenn wir vor geschlossenen Hotels und leeren Gaststätten stehen. Corona hat hier erheblichen Einfluss auf die Lebendigkeit und Funktionsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden, Auswirkungen, die in ihrer gesamten Tragweite heute noch gar nicht absehbar sind. Doch der Strukturwandel in unseren Städten greift bereits seit vielen Jahren. Das zeigt die starke Zunahme des Anteils des Onlinehandels am Einzelhandel.
Dieser Strukturwandel in unseren Städten erhält durch die Corona-Krise heute eine neue Dynamik. Die Innenstädte werden sich dieser Entwicklung anpassen müssen. Das gilt insbesondere für eine veränderte Funktionalität der Städte. Wir müssen unsere Städte als multifunktionale Standorte stärken, als Sozial-, Arbeits- -und Erlebnisraum, mit Angeboten für Wohnen, Arbeiten, Begegnung, Bildung, Betreuung, Kultur, Logistik, Gastronomie und Handel. Die funktionierende und attraktive Stadt der Zukunft muss die vorhandenen Funktionen in kluger Weise neu und zu veränderten Anteilen miteinander verknüpfen.
Dieser Ansatz steht auch im Mittelpunkt der Neuen Leipzig-Charta, die im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft als ein aktuelles Manifest der Stadtentwicklung in Europa verabschiedet wurde. Die Neue Leipzig-Charta betont die Bedeutung der integrierten Stadtentwicklung, setzt aber auch neue Impulse. Vor allem die Gemeinwohlorientierung in den Stadtentwicklungsprozessen und Forderung einer gestärkten Handlungsfähigkeit der europäischen Kommunen sind Schwerpunkte der neuen Charta.
Deutsche Städtebauförderung einzigartig
in Europa
Die Städtebauförderung des Bundes und der Länder ist das Instrument in Deutschland, um aktuelle städtebauliche Herausforderungen zu meistern und Problemlagen entgegen zu wirken. So manches Land in Europa beneidet uns um dieses Stadtentwicklungsinstrument. Heute profitieren wir ganz besonders davon, dass die Städtebauförderung ein „lernendes“ Programm ist. Sie wird jährlich über eine Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern neu austariert. Gemeinsam mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden hat der Bund die Städtebauförderung in 2020 umfassend neu strukturiert und weiterentwickelt. Mit den drei neuen Programmen „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ unterstützen Bund und Länder die Kommunen bei ihrer städtebaulichen Erneuerung. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf den Innenstädten: Das Programm „Lebendige Zentren“ ist mit 300 Mio. € jährlich das finanzstärkste Programm der Städtebauförderung.
2020 standen für die Städtebauförderung insgesamt 790 Mio. € an Bundesfinanzmitteln zur Verfügung. 2021 wollen wir dieses hohe Niveau halten. Wichtige Voraussetzung für eine Förderung über das Programm ist, dass in den Fördergebieten Maßnahmen des Klimaschutzes bzw. Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel umgesetzt werden. Damit setzen wir einen weiteren Schwerpunkt auf ein Thema, das die Zukunft unserer Städte prägen wird. Zudem werden mit einem Förderbonus interkommunale Kooperationen vorangebracht. Kommunen in Haushaltsnotlage bekommen besondere Unterstützung, hier kann der kommunale Eigenanteil auf 10 % reduziert werden.
Von dieser Förderung haben in der Vergangenheit besonders die Innenstädte profitiert: Mehr als 60 % der Fördergebiete lagen von Beginn der Städtebauförderung an bis einschließlich 2019 in Innenstädten, Ortskernen oder in einem Stadt-bzw. Ortsteilzentrum. Mehr als 60 % der gesamten Bundesfinanzhilfen sind dort eingesetzt worden. Rechnet man die innenstadtnahen Bereiche noch hinzu sind es jeweils mehr als 80 %.
Die Maßnahmen und Instrumente der Städte-bauförderung können dabei sehr flexibel eingesetzt werden, um den aktuellen Herausforderungen städtebaulich zu begegnen. Das gilt für die Förderung von baulichen Maßnahmen, um Ortskerne zu beleben, ebenso wie für die Unterstützung eines qualifizierten Citymanagements, für die Beratung des innerstädtischen Gewerbes, z. B. beim Leerstandsmanagement, oder die Förderung von Kooperationen von und mit Gewerbe-treibenden. Die Fördertatbestand „Maßnahmen zum Einsatz digitaler Technologien“ und die Verfügungsfonds sind außerdem offengehalten und bieten viele an den lokalen Bedingungen orientierte Einsatzmöglichkeiten. Im Rahmen der Abstimmung mit den Ländern zur Verwaltungsvereinbarung 2021 sind bereits erste Erfahrungen aus der Corona-Pandemie eingeflossen, weitere Feinjustierungen werden in den nächsten Jahren folgen.
Mit dem Konjunkturpaket der Bundesregierung wurden außerdem die Modellprojekte „Smart Cities“ fortgesetzt und aufgestockt. Insgesamt stehen damit rund 820 Mio. € zur Verfügung. Damit können die Kommunen die Digitalisierung nachhaltig und im Sinne einer integrierten und zukunftsfähigen Stadtentwicklung aktiv gestalten. Nachdem 2019 die ersten 13 Modellprojekte ausgewählt wurden, haben im vergangenen Jahr die 32 ausgewählten Modellprojekte der 2. Staffel ihren Förderbescheid erhalten. 2021 wird eine weitere Auswahl folgen. Ziel ist ein umfangreicher Wissenstransfer in die Breite der kommunalen Landschaft, so dass möglichst viele von den Erfahrungen einzelner Städte und Regionen profitieren können, gute Ansätze für andere nutzbar gemacht werden und gemeinsam schnell aus Erfolgen wie Misserfolgen gelernt wird.
Wettbewerbe für digitale Lösungen und gute Beispiele
Mit dem internationalen, digitalen Ideenwettbewerb „#SolutionsForCities“, der im Herbst 2020 stattfand, wollen wir wichtige Erkenntnisse aus der Pandemiezeit durch international vernetzte Zusammenarbeit für eine gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung verbreiten. Wir stellen uns dabei dieselben Fragen, die auch unsere Städte und Gemeinden derzeit bewegen: Was haben wir bisher aus der Covid 19-Pandemie gelernt? Welche Reaktionen und Maßnahmen können Vorbild für den weiteren Umgang mit der Krise sein? Wie können kreative Lösungsansätze in eine Zeit nach der Krise überführt und nachhaltig nutzbar gemacht werden? Im Wettbewerb wurden unterschiedliche Themenfelder aufgegriffen und konkrete digitale Lösungen für Kommunen zur Stärkung der lokalen Wirtschaft erarbeitet.
Auch mit dem 8. Projektaufruf der Nationalen Stadtentwicklungspolitik haben wir schnell reagiert. Unter dem Motto „PostCoronaStadt“ wurden im Sommer 2020 innovative Ideen und beispielgebende Konzepte für eine resiliente Stadtentwicklung gesucht. Bis Anfang Oktober waren rund 200 Anträge eingegangen, 10 bis 15 Projekte sollen ausgewählt werden.
In Pilotprojekten sollen neue Lösungsansätze zur Stärkung der Stadt und Quartiersstrukturen in verschiedenen krisenrelevanten Bereichen der Stadtentwicklung erprobt werden.
Forschung ausbauen
Da, wo aktiv gehandelt wird, brauchen wir fundierte Analysen und solide wissenschaftliche Grundlagen. Das Bundesinstitut für Bau, Stadt und Raumforschung BBSR hat deshalb ein Forschungscluster „Innenstadt, Stadt und Ortsteilzentren“ entwickelt, das sich zielgerichtet mit den Herausforderungen, vor denen die Innenstädte stehen, beschäftigen wird. Es entsteht ein koordiniertes Forschungsfeld mit Untersuchungen zu den aktuellen Wirkungen als auch zu den langfristig zu erwartenden Folgen für das städtische Leben.
Bauland mobilisieren
Das Bundeskabinett hat am 4. November den Regierungsentwurf des Baulandmobilisierungsgesetzes beschlossen. Mit der Novelle des BauGB soll insbesondere die Mobilisierung von Wohnbauland gefördert werden. Dazu enthält der Gesetzentwurf viele Flexibilisierungen und Erleichterungen, insbesondere für die Gemeinden. Mehr Wohnen in der Innenstadt, z. B. studentisches Wohnen, seniorengerechtes Wohnen, eine bessere funktionelle Mischung, kann ein Beitrag für zukunftsfähige Zentren in unseren Städten und Gemeinden sein. Die Novelle ist ein Meilenstein in der Baupolitik dieser Bundesregierung.
Beirat Innenstadt im Bundesinnenministerium
Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Folge der Corona-Pandemie haben insbesondere den Handel, die Gastronomie und das Hotelgewerbe, aber auch andere häufig in den Innenstädten verortete Bereiche vor enorme Herausforderungen gestellt. Um diesen zu begegnen, hat das Bundesinnenministerium frühzeitig im Sommer vergangenen Jahres den Dialog mit den Betroffenen über die Auswirkungen der CoronaPandemie gesucht. Dazu gehören die Gewerbetreibenden, der Einzelhandel, die Gastronomie und Hotelerie, das Handwerk, die Kultur sowie die kommunalen Spitzenverbände. Gemeinsam wurde vor kurzem der Beirat Innenstadt gegründet. Dieser soll eine „Strategie Innenstadt“ entwickeln und konkrete Handlungsempfehlungen sowie Maßnahmen für die Stadtentwicklung erarbeiten.
Ausblick
Das Gesicht unserer Städte wird sich verändern, die Auswirkungen und Folgen der Corona-Pandemie werden diese Veränderungsprozesse noch einmal beschleunigen. Die Herausforderung wird sein, unsere Städte als multifunktionale Orte und als Sozial-, Arbeits-, Wohn- und Erlebnisraum gleichermaßen zu stärken. Dazu brauchen wir intelligente neue Nutzungskonzepte: kreative Zwischennutzungen aus der Kreativ- und Kulturwirtschaft, die Zunahme sozialorientierter Funktionen sowie „alte“ Funktionen, z. B. Handwerk, Bildung und Nahversorgung, können wieder verstärkt zurück in die Innenstadt gebracht werden.
Wichtig wird auch sein: Die Stadt braucht „Grün“ und möglichst auch „Blau“. Vielfältig öffentlich nutzbare Grünanlagen, Parks, Wasser- und Freiflächen, hohe baukulturelle Qualitäten sowie spannende Architektur können helfen, dass Menschen ihre Zentren und Innenstädte weiter aufsuchen und sich gerne dort aufhalten.
Für ein erfolgreiches Aushandeln, Konzipieren und Umsetzen von neuen, angepassten und bedarfsgerechten Nutzungen in der Stadt müssen sich die Beteiligten neu zusammenfinden. Dabei sollen öffentliches und privates Engagement aus Politik und Verwaltung, Immobilieneigentümer, Händler, Unternehmen, Stadtgesellschaft, Initiativen und Vereine, Kunst und Kultur aus möglichst allen Altersklassen zusammenwirken. Ein sicher manches Mal schwieriges und teilweise mühsames Unterfangen, aber nur durch Mitreden und Mitmachen breiter Bevölkerungsgruppen werden wir unsere Innenstädte als Orte des „Wir Gefühls“, der Identifikation und des demokratischen Miteinanders erhalten können. Die Bewohnerinnen und Bewohner, die sich mit ihren Städten und Gemeinden, ihren Zentren identifizieren und Verantwortung übernehmen, sind im und für den Stadtentwicklungsprozess eine ganz wichtige Ressource.
Es wird kein für jede Stadt passendes Patentrezept für die Transformation der Innenstädte geben. Es braucht Lösungen, die an lokale Bedürfnisse und Möglichkeiten angepasst sind.
Für den Bund ist die Innenstadtentwicklung eines seiner Schwerpunktthemen in der Stadtentwicklung. Gemeinsam mit allen Beteiligten und Verantwortlichen wollen wir kreative Lösungen entwickeln und unsere Innenstädte zukunftsfähig und resilient für die Zukunft machen.
Anne Katrin Bohle, seit März 2019 Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, BMI. Studium der Rechts- und Staatswissenschaften mit zweitem juristisches Staatsexamen. Rechtsanwältin, Leiterin des Ministerbüros im Ministerium für Bauen und Verkehr NRW, Abteilungsleiterin Stadtentwicklung und Denkmalpflege im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW, Vorsitzende des Ausschusses für Bauen, Stadtentwicklung und Wohnen der Bauministerkonferenz.