BIM-Durchblick

Um Licht in den BIM-Dschungel zu bringen plant die DBZ ver-stärkt über dieses Thema zu berichten. Denn wie zur Architektur selbst, gibt es auch zu BIM unzählige Meinungen, Themen und Facetten. Prof. König an der Ruhr-Universität Bochum erklärte uns z. B., dass es bei BIM nicht immer um ein gemeinsames 3D Modell geht, sondern auch einzelne Fachmodelle in 2D koordiniert werden können. Er sieht den Architekten als „Informations-Manager“, der Informationen verkaufen kann, die vorher bestellt wurden. Damit öffnen sich neue Geschäftsmodelle, wie z. B. ServiceVerträge zur Ergänzung und Pflege der Baudaten über die Fertigstellung des Gebäudes hinaus.

Auch die Bundesarchitektenkammer (BAK) sieht in „Besonderen Leistungen“ eine Chance, BIM im Architekturalltag greifbar und – ebenso wichtig – abrechenbar zu machen. In ihrer Broschüre „BIM für Architekten – Leistungsbild, Vertrag, Vergütung“ werden mögliche BIM-Leistungen vorgestellt und Anwendungshinweise gegeben. Dazu kommen Vorschläge für Lizenzvereinbarungen über die Nutzung digitaler Modelle und Klauseln in Architektenverträgen sowie Anhänge zu Urheberrecht, Datenschutz und Berufshaftpflichtversicherung – das Ganze natürlich ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Das Feld ist riesig. Wir bleiben dran und arbeiten auf den zahlreichen Themenfeldern zu BIM, demnächst zu sehen auf DBZ.de und ganz sicher immer wieder in den kommenden Heften.

Die Broschüre der BAK kann im Netz kos-tenlos herunter geladen werden, ebenso eine Broschüre der Architektenkammer NRW: „BIM“ mit Vorschlägen für ein Leistungsbild und Vertragsklauseln.

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