Brandschutz und Lüftung in Einem
Mit den selbstschließenden Brandschutzverglasungen der Feuerwiderstandsklasse F30 und F90 können Brandschutzflügel zum Lüften, Reinigen oder Kommunizieren offen gehalten werden, weil sie sich im Brandfall selbstständig schließen. Die Brandschutzverglasungen sind beim DIBT erfasst und unter folgenden Produktbezeichungen bauaufsichtlich zugelassen: HOBA 11 - Z-19.14-1305, HOBA 13-Z-19.14-1791. Neben den Nachweisen zur Tauglichkeit für den Brandschutz im Sinne der DIN 4102 Teil 13 und Teil 18 wurden die Bauelemente auch für den Einsatz im Außenbereich auf Schlagregendichtigkeit, Luftdurchlässigkeit, Wärmeschutz und Luftschalldämmung geprüft. Die selbstschließenden Brandschutzverglasungen können in verschiedenen Abmessungen hergestellt werden und mit dafür bauaufsichtlich zugelassenen Festverglasungen als Seitenverglasung, Ober- oder Unterlicht kombiniert werden. Es können entweder Holzoberflächen oder die Konstruktionen mittels beschichteter Aluminiumprofilen gewählt werden.