Dämmung für Brandsperren bei hinterlüfteten Fassaden
Die nichtbrennbare Fixrock 033 bietet mit λ = 0,033 W/mK einen nachhaltigen Schutz vor Wärmeverlusten. Ihr größter Vorteil ergibt sich aus den Forderungen der die DIN 18516-1 ergänzenden Richtlinie in der Musterliste Technischer Baubestimmungen. Die darin geforderten Brandsperren müssen z. B. aus einem 1 mm dicken Stahlblech in den Hinterlüftungsspalt eingebaut werden. Bei Dämmstoffen mit einem Schmelzpunkt < 1 000 °C muss das Blech durch den Dämmstoff bis an die tragende Wand geführt werden. Die dabei entstehenden Wärmebrücken mindern die Wirkung einer Dämmung erheblich. Kommen Fixrock Steinwolle-Dämmplatten zum Einsatz, muss das Stahlblech aufgrund der guten Brandschutzeigenschaften dieser Platten (nichtbrennbar Euroklasse A1 mit Schmelzpunkt > 1 000 °C) nicht bis an die tragende Wand geführt werden.
DEUTSCHE ROCKWOOL Mineralwoll GmbH
45966 Gladbeck, www.rockwool.de