Neues Planungsvertragsrecht

Bereits am 1. Januar 2018 trat das neue Planungsvertragsrecht als „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung“ in Kraft. Für nicht Wenige stellt das neue Bauvertragsrecht (BauVG) eine Kampfansage an die VOB/B dar, die auch dazu führen könnte, dass die VOB/B ihren 100. Geburtstag im Jahre 2026 nicht mehr erlebt. Gut also, dass die Verbände hier reagieren, so ist z. B. in der VBI-Schriftenreihe eine neue Broschüre erschienen. Die Publikation „Der Architekten- und Ingenieurvertrag. Erläuterungen zu den gesetzlichen Regelungen der §§ 650p ff. BGB“ unterstützt, so der Verband Beratender Ingenieure (VBI), Ingenieure und Architekten, in der täglichen Arbeit und hilft, das neue Vertragsrecht in der Planungspraxis sicher anzuwenden.

Die 80-seitige Broschüre kostet 15 € zzgl. Versandkosten und kann über den VBI-Shop unter www.vbi.de online bestellt werden.

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