Nicht ganz dicht!Tauwasserbildung in Rollladenkästen
Zusammenfassung
Bei Rollladenkästen waren während der kalten Jahreszeit Feuchteschäden aufgetreten. Diese konnten auf Tauwasser zurückgeführt werden. Die Feuchtigkeit war konvektiv – das heißt, mit einer Luftströmung – aus dem Gebäude über Fugen und Spalte bei den innen liegenden Revisionsdeckeln in die Rollladenkästen eingetreten. Die Revisionsdeckel verfügten über kein wirksames Dichtsystem.
Sachverhalt
Bei einem neu errichteten Einfamilienhaus rügte der Bauherr während des ersten Winters, dass sich einige Rollläden zeitweise nicht bedienen ließen, da sie festgefroren seien. Zeitweise tropfe außenseitig Wasser von diesen Rollladenkästen ab. Darüber hinaus habe sich Schimmelpilz im Bereich dieser Rollladenkästen gebildet.
Der Bauherr vertrat den Standpunkt, der Wärmeschutz der betreffenden Rollladenkästen sei mangelhaft. Die ausführende Firma hingegen war der Auffassung, ein technisch mangelfreies Werk hergestellt zu haben. Im Rahmen einer Begutachtung sollte geklärt werden, auf welchen Ursachen die Mangelsymptome beruhen. Darüber hinaus sollten Maßnahmen zur Instandsetzung empfohlen werden.
Feststellungen
Die Außenwände des Einfamilienhauses waren nach den vorgelegten Unterlagen aus Ziegelmauerwerk errichtet und mit einem Dämmputz versehen. Die Fenster waren als Holz-Aluminium-Fenster mit einer außen aufgesetzten Aluminiumbekleidung ausgeführt. Für die Rollladenkästen waren Leichtbeton-Fertigteile verwendet worden; sie besaßen innen liegende Revisionen. Die Rollladenpanzer bestanden aus Kunststoff. Einige Rollläden wurden elektrisch bestätigt; bei weiteren waren Gurte zur manuellen Bedienung vorhanden. Im Übrigen waren keine wesentlichen Unterschiede in der Ausführung zwischen betroffenen und nicht betroffenen Rollladenkästen ersichtlich.
In dem Haus war keine Lüftungsanlage vorhanden. Die Belüftung erfolgte über die Fenster. Hinsichtlich des Nutzerverhaltens
gaben die Eigentümer an, dass in der Regel eine Stoßlüftung mit weit geöffneten Fenstern vorgenommen würde. Eine dauerhafte Kippstellung der Fenster sei nicht gegeben. Das Lüftungsverhalten in den Räumen mit betroffenen Rollladenkästen sei nicht unterschiedlich von dem Lüftungsverhalten in den übrigen Räumen.
Die Ortsbesichtigung fand bei einer Außentemperatur knapp unter dem Gefrierpunkt statt. Es wurden zunächst die Rollläden bzw. Rollladenkästen rein visuell untersucht. Die Rollladenkästen wiesen Innenrevisionen auf, wobei die Revisionsdeckel im Bereich der Untersicht mit Schrauben befestigt waren. Unter den nach Auskunft der Eigentümer betroffenen Rollladenkästen befanden sich sowohl solche mit elektrisch betriebenen wie auch mit manuell bedienbaren Rollläden.
Zwei betroffene Rollladenkästen wurden exemplarisch näher begutachtet. Bei dem ersten untersuchten Rollladen mit elektrischem Antrieb waren die seitlichen Anschlussfugen des Revisionsdeckels zu den Laibungen mit einem Dichtstoff versehen worden (Bild 1). Dies war nach Auskunft der Eigentümer nachträglich erfolgt; die Situation hinsichtlich des Festfrierens des Rollladenpanzers bzw. hinsichtlich des Abtropfens von Wasser habe sich dadurch verbessert; das Symptom sei jedoch in verringertem Maße noch vorhanden.
Zwischen dem Revisionsdeckel und dem Rollladenkasten war bei der zum Raum gerichteten Längsfuge ein Spalt mit variabler Breite vorhanden (Bild 2). Zwischen dem Revisionsdeckel und dem Blendrahmen des Fensters war ebenfalls ein Spalt bzw. eine Fuge vorhanden (Bild 3). Nach dem Ausbau des Revisionsdeckels war ersichtlich, dass dieser bei der zum Raum gerichteten Längsfuge an einem Metallwinkel des Rollladenkastens anlag. Beim Blendrahmen war eine
Nut vorhanden, an die der Revisionsdeckel anschloss. Dichtungen waren im Bereich der Anschlussfugen des Revisionsdeckels nicht vorhanden (Bild 4). Der Deckel selbst bestand aus einer Kunststoffplatte mit einer oberseitigen Lage aus Polystyroldämmung.
Nach dem Herablassen des Rollladens war ersichtlich, dass die dem Fenster zugewandte Seite des Rollladenpanzers feucht war. Zudem beschlug die Außenseite des geschlossenen Fensters nach dem Herablassen des Rollladens. Die Innenseiten des Rollladenkastens waren mit einer Polystyroldämmung versehen. Auf der Dämmung an der Außenschale des Rollladenkastens befanden sich dunkle Verfärbungen durch Schimmelpilze (Bild 5).
Bei dem zweiten untersuchten Rollladen mit Gurtantrieb wurden im Wesentlichen gleichartige Feststellungen getroffen. Allerdings war hier bei den Querfugen des Revisionsdeckels zu den Laibungen jeweils kein Dichtstoff vorhanden, sondern allenfalls eine dünne Kehle aus Acryl hergestellt. Bei den betreffenden Anschlüssen waren Risse vorhanden (Bild 6). Die Längsfugen des Revisionsdeckels wiesen analog zum ersten untersuchten Rollladenkasten Spalte mit variabler Breite auf (Bilder 7 und 8).
Nach dem Ausbau des Revisionsdeckels zeigte sich, dass dessen Anschlüsse an den Rollladenkasten ebenfalls analog zum ersten untersuchten Rollladenkasten ohne Dichtungen erfolgt waren (Bild 9).
Der Rollladen wurde herabgelassen, um das Innere des Rollladenkastens besser einsehen zu können. Dabei wurde festgestellt, dass auch dieser Rollladenpanzer auf der dem Fenster zugewandten Seite feucht bzw. mit Wasser benetzt war (Bild 10). Die Dämmung im Rollladenkasten war gleichartig wie beim ersten untersuchten Rollladen ausgeführt. Schimmelpilze waren hier allerdings nicht vorhanden.
Außenseitig wurde die Fassade des Gebäudes in Augenschein genommen. Dabei wurden keine Risse im Putzsystem festgestellt. Insbesondere wiesen auch die Übergänge zwischen Rollladenkästen und Mauerwerk bzw. Deckenstirnseite keine Risse auf.
Bewertung
Die getroffenen Feststellungen bestätigen die Mangelrüge der Eigentümer prinzipiell. Schimmelpilze benötigen zum Wachstum im Wesentlichen ein ausreichendes Feuchteangebot. Hieraus kann gefolgert werden, dass bei der Innenseite der Außenschale des betroffenen Rollladenkastens über längere Zeit-räume ein ebensolches Feuchteangebot vorhanden war. Auch die Feststellung, dass beide Rollladenpanzer auf der dem Fenster zugewandten Seite feucht bzw. mit Wasser benetzt waren und dass die Außenseite eines geschlossenen Fensters nach dem Herablassen des Rollladens beschlug, steht mit der Mangelrüge in einem plausiblen Zusammenhang.
Das gerügte und auch vor Ort festgestellte Wasser im Bereich der Rollladenkästen bzw. -panzer kann prinzipiell auf einen witterungsbedingten Feuchteeintrag von außen oder auf einen Ausfall von Tauwasser zurückzuführen sein. Ein Feuchteeintrag von außen ist hier allerdings praktisch auszuschließen: Es wurden keine Risse im Putzsystem oder sonstige Beeinträchtigungen des Witterungsschutzes festgestellt. Insofern muss es sich bei dem festgestellten Wasser um Tauwasser handeln.
Die Schimmelpilze befanden sich auf der Innenseite der Außenschale des Rollladenkastens. Eine Tauwasserbildung an dieser Stelle deutet nicht auf einen wärmetechnischen Mangel im Sinne einer Wärmebrücke hin. In der DIN 4108-2 [1], [2] wird bereits seit langem gefordert, an den Schnittstellen zwischen Rollladenkasten und Baukörper einen Temperaturfaktor fRsi ≥ 0,70 einzuhalten. Die Außenschale des Rollladenkastens befindet sich jedoch in dieser Hinsicht nicht an einer relevanten Position. Um dies zu verdeutlichen, wurde eine Wärmebrückenberechnung für den Rollladenkasten auf Grundlage der in der DIN 4108-2 vorgegebenen Randbedingungen durchgeführt.
Das der Berechnung zugrunde liegende Modell mit Darstellung der Bauteilgeometrie in dem betreffenden Bereich ist im Bild 11 dargestellt. In dem berechneten Temperaturverlauf (Bild 12) sind die Isothermen für 12,6 °C – entsprechend einem Temperaturfaktor fRsi = 0,70 – und für 9,3 °C – entsprechend der Taupunkttemperatur für das anzusetzende Raumklima – hervorgehoben. Wie erwartet ist ersichtlich, dass im Bereich des Kasteninneren die Innenseite der Außenschale die geringsten Oberflächentemperaturen aufweist (was aufgrund der Geometrie der Rollladenkästen auch zwangsläufig ist). Hinweise auf einen im Zusammenhang mit dem Schadensbild stehenden wärmeschutztechnischen Mangel des Rollladenkastens im Sinne einer Wärmebrücke ergeben sich durch die vorgenommene Berechnung nicht.
Wenn allerdings warme, feuchte Luft aus dem Gebäude in den inneren Bereich des Roll-ladenkastens gelangt, wird diese vorzugsweise an der dort kältesten Stelle – mithin der Innenseite der Außenschale – kondensieren. Die Ursache für die Feuchtebildung in den Rollladenkästen besteht demnach in einem konvektiven – das heißt, mit einer Luftströmung erfolgendem – Eintrag warmer, feuchter Luft aus dem Gebäude in den Rollladenkasten. Der Umstand, dass die bei dem zuerst untersuchten Rollladenkasten nachträglich aufgebrachten Dichtstofffugen nach Auskunft der Eigentümer die Situation verbessert haben, steht mit dieser Bewertung in einem plausiblen Zusammenhang, da hierdurch offensichtlich eine Verringerung der Undichtigkeit beim Anschluss des Revisionsdeckels im Bereich der Fugen zu den Laibungen erzielt wurde.
Bei den untersuchten Rollladenkästen lagen Undichtigkeiten im Bereich der Anschlussfugen der Revisionsdeckel vor. Die DIN 4108-2 [1], [2] enthält in dieser Hinsicht für Rollladenkästen keine konkreten Anforderungen. Es wird dort lediglich allgemein für Bauteilanschlussfugen ein maximaler Fugendurchlasskoeffizient von 0,1 m³/(m h daPa2/3) gefordert. Diese Anforderung ist auf Rollladenkästen
jedoch nur bedingt übertragbar, da Rollladenkästen z. B. neben den linienförmigen Fugen auch punktförmige Durchdringungen wie die Gurtführung oder Kabelleerrohre für den elektrischen Antrieb aufweisen.
Beim ift Rosenheim wurden im Rahmen eines Forschungsvorhabens [3] unterschiedliche Einflüsse auf die Luftdichtheit von Rollladenkästen untersucht. Dabei wurde unter anderem festgestellt, dass bei Rollladenkästen ohne besondere konstruktive Maßnahmen zur Sicherstellung der Luftdichtheit im Wesentlichen die seitlichen Fugen des Revisionsdeckels zum Rollladenkasten für den erhöhten Luftdurchgang verantwortlich sind, die Anbindung des Revisionsdeckels über eine gefälzte Ausbildung ohne wirksames Dichtsystem in der Regel nicht ausreichend dicht ist und dass die Anschlussfuge zwischen Rollladenkasten und Fenster z. B. mit einem Dichtungsband abgedichtet werden sollte.
Die Revisionsdeckel der untersuchten Roll-ladenkästen wiesen kein wirksames Dichtsystem auf, so dass die vorgenommene Bewertung auch in einem plausiblen Zusammenhang mit den Ergebnissen des Forschungsvorhabens steht. Letztlich kann ein Nachweis, weshalb nur einige Rollladenkästen von den Schadenssymptomen betroffen sind, nur durch eine Prüfung der Luftdichtigkeit (z. B. mittels Blower-Door-Test) geführt werden. Hierauf wurde bei dem Einfamilienhaus jedoch aus Kostengründen verzichtet. Stattdessen wurden – mit Erfolg – direkt die nachstehend aufgeführten Instandsetzungsempfehlungen umgesetzt.
Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass grundsätzlich auch eine Undichtigkeit insbesondere der oberseitigen Fensterdichtungen bei den betroffenen Rollladenkästen als mögliche weitere Ursache eines konvektiven Transports warmer, feuchter Raumluft in das Innere des Rollladenkastens nicht ausgeschlossen werden kann. Die Untersuchungen vor Ort haben jedoch in dieser Hinsicht keine Hinweise auf vorhandene Mängel ergeben. Ebenso kann ein konvektiver Feuchtetransport in das Innere des Rollladenkastens erfolgen, wenn – z. B. nachts – das Fenster bei nicht ganz herab gelassenem Roll-laden in Kippstellung geöffnet ist. Letzteres wäre dann dem Nutzerverhalten zuzurechnen.
Instandsetzung
Die Behebung der Schadensursache ist mit einem vergleichsweise geringen Aufwand möglich, indem die Anschlussfugen der Revisionsdeckel umlaufend mit einem geeigneten und wirksamen Dichtsystem versehen werden. Hierzu bieten sich z. B. Dichtbänder an. Nach jeder Öffnung des Deckels muss das Dichtsystem überprüft bzw. bei Bedarf erneuert werden, um dauerhaft einen konvektiven Transport von Raumluft in den inneren Bereich des Rollladenkastens zu verhindern. Zusätzlich sollten die Kabelleerrohre mit den Elektrokabeln für den Wellenantrieb verschlossen bzw. gedichtet werden. Bei den Gurtführungen sind z.B. Bürstendichtungen zweckmäßig, um den konvektiven Luft- und Feuchtetransport zu verringern. Hinsichtlich der Lüftung ist zu beachten, dass sich eine Kippstellung der Fenster schadensfördernd auswirken kann.
Schon gewusst?
Dieser Schadensfall verdeutlicht anschaulich die Problematik lokaler Fehlstellen in der Luftdichtheitsschicht. Selbst wenn das Gebäude an sich eine vergleichsweise gute Luftdichtheit bzw. einen niedrigen n50-Wert aufweist, können dennoch technische Mängel hinsichtlich der Luftdichtheit vorliegen. In der DIN 4108-7 [4] heißt es dazu: „Selbst bei Einhaltung der oben genannten Grenzwerte [Anmerkung: gemeint sind die Grenzwerte n50 ≤ 3,0 bzw. n50 ≤ 1,5 für das gesamte Gebäude] sind lokale Fehlstellen in der Luftdichtheitsschicht möglich, die zu Feuchteschäden durch Konvektion führen können.“ Insofern ist bei lokalen Fehlstellen stets eine Einzelfallbeurteilung erforderlich.
Im vorliegenden Fall waren die Rollladenpanzer mit Schlussstäben mit durchgehendem Winkelanschlag ausgeführt. Hierdurch war der Auslassschlitz des Rollladenkastens bei aufgerolltem Panzer weitgehend verdeckt. Dies ist energetisch zwar zweckmäßig, behindert jedoch die Abfuhr der aus dem Gebäude in den Rollladenkasten eingetretenen Feuchtigkeit. Analog sind lokale Fehlstellen auch in weiteren Bauteilen zu bewerten. In [5] wird hierzu allgemein ausgeführt, dass auf kurzem Weg direkt durchströmte Fugen in der Gebäudehülle eher unkritisch sind, während Strömungswege, bei denen eine Umlenkung des Lufttransportes auf der Außenseite des Bauteils stattfindet, eher kritisch sind. Dies trifft z. B. vielfach auch auf Dachkonstruktionen zu.
Quintessenz
Innenliegende Revisionsdeckel von Rollladenkästen sind Bestandteil der Luftdichtheitsschicht. Sie müssen daher über ein wirksames Dichtsystem verfügen. Soweit keine ausreichende Dichtigkeit gegeben ist, kann es zu einem konvektiven Feuchtetransport mit der Folge von Feuchteschäden im Bereich des Rollladenkastens kommen.