Vor-Ort-Energieberatung
BMWi verlängert Förderprogramm für Wohngebäude 22.01.2018Durch die energetische Sanierung von Wohngebäuden können Eigentümer und Mieter bei verbessertem Wohnkomfort viel Geld sparen und zugleich einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Eine wesentliche Hilfe dafür ist eine qualifizierte und unabhängige Energieberatung. Deshalb verlängert das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie dieses sehr erfolgreiche Förderprogramm, in dessen Rahmen Energieberatungen in Wohngebäuden vor Ort finanziell bezuschusst werden, bis Ende 2014. Eine Vor-Ort-Beratung wird weiterhin mit bis zu 300 € gefördert. Bei Einbezug einer zusätzlichen Stromberatung erhöht sich der Zuschuss um 50 €.
Anstelle separater Thermografiegutachten können nunmehr wahlweise thermografische Untersuchungsergebnisse oder Luftdichtigkeitsprüfungen (sog. Blower-Door-Tests) in die Vor-Ort-Beratung integriert werden. Eigentümer (und Mieter mit Zustimmung des Eigentümers) erhalten Gutachten mit detaillierten technischen Hinweisen beispielsweise darüber, wie der Wärmeschutz optimiert werden kann, welche Verbesserungen an der Heizungsanlage empfehlenswert sind und wie erneuerbare Energien genutzt werden können. Gleichzeitig wird der erforderliche finanzielle Aufwand ermittelt und die Wirtschaftlichkeit der entsprechenden Investition errechnet. Die Gutachten werden von qualifizierten und anbieterunabhängigen Energieberatern erstellt. Gefördert werden Beratungen in Wohngebäuden, für die die Baugenehmigung vor 1994 erteilt wurde. Anträge werden vor Beginn der Beratung vom Energieberater beim BAFA gestellt.
Weitere Informationen zum Förderprogramme erhalten Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Einen unabhängigen Energieberater in Ihrer Region finden Sie z.B. beim Deutschen Energieberater-Netzwerk e.V.
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