Mängel bei hocheffizienten Sanierungen und Neubauten
Jetzt soll es eine (umstrittene) Einheitsliste bei der Dena geben 22.01.2018Am 15. Dezember soll es soweit sein, dann wird die Deutsche Energie-Agentur (Dena) ihr Verzeichnis zertifizierter Energieberater vorlegen, welches die bisherige Liste des BAFA ablösen soll. Das Verzeichnis soll die Qualitätssicherung für die KfW-Programme KfW 45 und KfW 55 für Hocheffizienzhäuser sicherstellen. Ab dem 4. Oktober 2011 können sich Interessierte in das Verzeichnis eintragen, mit dessen Erstellung Architekten und Ingenieure nach dem bisherigen Verfahren allerdings nicht einig sind, sie wollen die entsprechenden Einträge selbst vornehmen.
Die Liste – so Marianne LeGans vom BDB Bund Deutscher Baumeister – sei sehr umstritten, und auch Barbara Schlesinger, Referentin für Architektur und Bautechnik bei der BAK – Bundesarchitektenkammer, sieht „erheblichen Klärungsbedarf“. „Es ist wenig nachvollziehbar, dass Architekten sich in eine solche Liste eintragen lassen müssen, um ein übliches Tätigkeitsfeld wie den Wohnungsbau und hier vorrangig kleine Wohnhäuser bedienen zu können, zumal der Standard sowieso hin zum hocheffizienten Gebäude führt," erklärt sie aktuell gegenüber „Energetisch Bauen und Sanieren EnBauSa.de". Die Architekten hätten, so ist dort nachzulesen, zudem eine Fortbildungspflicht, so dass die Qualifizierung der Architekten im Thema Energieeffizienz aus Sicht Schlesingers gewährleistet ist.
Verbindlich für die KfW-Hocheffizienzprogramme wird der Eintrag in die von der Dena geführten Liste aber vorerst nicht. Für die KfW-Programme wird der Eintrag im Verzeichnis ab 15. Dezember 2011 nur empfohlen, was aber, so Romy Reichenberger, Projektleiterin bei der Dena, das Dena-Projekt nicht gefährde. Erst 2012 soll der Eintrag auf die Liste für Planer und Baubegleiter der KfW-Effizienzhäuser 40 und 55 verpflichtend sein. Man benötige einfach noch etwas Zeit, um beispielsweise den Weiterbildungsinstituten die Zeit zu geben, dass sie die notwendigen Ausbildungen neu konzipieren und terminieren können.
Für die Ausstellung von Energieausweisen, das Erstellen von Bescheinigungen für KfW 70, 85, 100 und 115 Effizienzhäuser sowie die Baubegleitung für diese Effizienzhäuser ist der Eintrag in die Liste nicht erforderlich. Dies gilt gleichermaßen für alle anderen Beratungsleistungen.
Der Grund für die neue Liste waren Mängel bei hocheffizienten Sanierungen und Neubauten, die von der KfW gefördert worden sind. Auf Anraten des Instituts für Energie- und Umweltforschung sollte es ein Verzeichnis geben, bei dem die Qualifikation besser überprüft wird. Wer neu in die Liste will, müsse eine Grund- und eine Zusatzqualifikation nachweisen. Erforderliche Grundqualifikation ist die Ausstellungsberechtigung für Energieausweise nach § 21 der Energieeinsparverordnung 2009. Zusätzlich muss eine erfolgreich absolvierte Weiterbildung (Modul „Beratung" und/oder „Umsetzung und Planung") nachgewiesen werden.