Novelle des Baurechts
Neues Zusammenleben in der Stadt 22.01.2018Was ändert sich?
Es gibt eine neue Gebietsbezeichnung „Urbane Gebiete“, die neue Spielräume für den Wohnungsbau erschließen soll. Neu geregelt werden außerdem die Bedingungen für Sportplätze, Ferienwohnungen und Zweitwohnungen.
Warum ändert es sich?
„Immer mehr Menschen zieht es in die Städte. Viele Städte brauchen daher dringend Wachstumsperspektiven und mehr bezahlbaren Wohnraum“, sagt Bundesbauministerin Barbara Hendricks. Mit dem Beschluss der Novelle des Baurechts soll Stadtplanern ein Instrument an die Hand gegeben werden, bisherige Tabuzonen zu bebauen. Kommunen können mit der Novellierung zusätzliches Bauland ausweisen, auf dem Wohnungsbau bislang unter Auflagen oder gar nicht erlaubt war. Das soll den Wohnungsmarkt in Großstädten entspannen.
Was ist ein „Urbanes Gebiet“?
Die Baunutzungsordnung kennt u. a. Reine Wohngebiete, Mischgebiete, Kerngebiete, Gewerbegebiete und Dorfgebiete. Diesen Kategorien wird nun eine weitere hinzugefügt: das „Urbane Gebiet“. In Mischgebieten sind Wohnen und Gewerbebetriebe zu finden, jedoch nur Gewerbegebiete, die das Wohnen nicht wesentlich stören.
In den „Urbanen Gebiete“ dürfen nun Wohnungen neben Gewerbebetrieben gebaut werden. Deswegen wird der Lärmemissionswert angehoben, um den Nutzungen Wohnen und Gewerbe gerecht zu werden. Die Grundstücke dürfen dichter und höher bebaut werden als in herkömmlichen Mischgebieten.
Was heißt das für die Zukunft?
Wohnen und Gewerbe rücken näher zusammen. In den Innenstädten könnten durch Umwidmung in den Kerngebeiten mehr Wohnungen entstehen und so für mehr Leben nach Ladenschluss sorgen. Dem Bauministerium schwebt das Leitbild „einer Stadt mit kurzen Wegen, Arbeitsplätzen vor Ort und einer guten sozialen Mischung“ vor.
Gibt es weitere Änderungen?
Zusammen mit der Baurechtsnovelle hat das Kabinett auch die Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung beschlossen. Damit werden die Immissionsrichtwerte für die abendliche Ruhezeit sowie die nachmittägliche Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen um 5 dB(A) erhöht.
Zudem können Gemeinden entscheiden, ob es Gründe gegen eine Ansiedlung von Ferienwohnungen gibt.
Kommunen sollen Möglichkeiten zur Steuerung von Rollladen-Siedlungen bekommen. Rollladen-Siedlungen sind Zweitwohnsitze in Urlaubsregionen. Dort wird der Rollladen nur saisonal hochgelassen.
Weitere Informationen: www.bmub.bund.de/N53782/