Brüssel: Mindestenergiestandards
Das EU-Parlament hat bereits am 9. Februar 2023 einen Vorschlag zur Novellierung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) vorgelegt. Der Vorschlag, der in einer Richtlinie umgesetzt werden soll, sieht vor, dass alle Neubauten spätestens bis zum Jahr 2030 klimaneutral sein sollen – allerdings nur im Betrieb. Der Bestand soll bis 2050 Nullemissionsniveau erreichen.
Die Anforderngen sollen stufenweise umgesetzt werden. So sollen Wohngebäude bis 2030 mindestens Effizienzklasse E erreichen und bis 2033 Effizienzklasse D – Grundlage soll ein in allen EU-Ländern geltendes einheitliches System der Effizienzklassen A–G sein.
Schon ab dem Jahr 2028 soll jeder Neubau als Nullemissionsgebäude errichtet werden; für Neubauten der öffentlichen Hand soll das schon zwei Jahre zuvor gelten. Die Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz können die jeweiligen Länder selbst festsetzen, allerdings müssen sie sich messen lassen am durchschnittlichen Primärenergieverbrauch des gesamten Wohngebäudebestands, der bis 2033 mindestens dem Niveau der „Gesamtenergieeffizienzklasse D“ entspricht. Bis spätestens 2030 soll kein Gebäude mehr der schwächsten Anforderungsklasse G angehören, im Augenblick sind das rund 15 Prozent der Gebäude, die besonders viel Energie verbrauchen. Das entspricht in Deutschland einer Zahl von rund drei Millionen Gebäuden.
Die EU-Kommission rechnet mit einem Kapitalaufkommen von jährlich rund 260 Mrd. €, insgesamt etwa einer Billion € für das Ziel „Klimaneutrales Europa“. Sie verweist im Zusammenhang ihres Vorschlags auf die stagnierende Renovierungsquote, die, Stand Ende 2021, etwa bei 0,4 und 1,2 Prozent liege. Hier müsse eine Verdopplung erreicht werden, um die selbstgesteckten Klimaziele zu erreichen. Die Überarbeitung der EU-Richtlinie über die EPBD wurde zwischen EU-Parlament und EU-Rat diskutiert, am 14. März erfolgte die Abstimmung.