Weichenstellung zur EPBD
Das EU-Parlament hat am 12.3.2024 für die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) gestimmt. Nun steht noch eine positive Entscheidung im EU-Rat aus. Die EPBD gibt, so im Kommentar der Bundesarchitektenkammer (BAK), eine geeignete Rahmenrichtlinie für die Umsetzung in die nationale Gesetzgebung mit genügend Spielraum für die Anpassung an nationale Besonderheiten. Allerdings bemängelt die Kammer das Fehlen von „mehr Klarheit und Vergleichbarkeit bei Berechnungsmethoden“. Denn letztendlich gehe es immer um die Einsparung von CO2.
Weichenstellungen sieht die BAK in der Einführung einer Verpflichtung zur Berechnung des Treibhauspotenzials (GWP) über den gesamten Lebenszyklus neuer Gebäude in die Richtlinie (bis 2028 für alle neuen Gebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 1 000 m² und ab 2030 für alle neuen Gebäude) sowie die Beibehaltung der Anforderungen für die Einführung von Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz (MEPS) für den Nichtwohnungssektor. Geht es voran?