Aktuelle schalltechnische Entwicklungen im ZiegelbauOptimierte Ausführungen im Detail
Schallschutz im Wohnungsbau ist immer wieder ein wichtiges Thema. Erst recht, wenn es zu Beschwerden kommt. Als Architekt, Bauträger oder Investor muss man in dieser Situation sicher sein, dass die gewählte Bauweise den geschuldeten Anforderungen des Schallschutzes standhält. Vor diesem Hintergrund werden im vorliegenden Beitrag die aktuellen Entwicklungen im Ziegelbau in Bezug auf den Schallschutz beleuchtet.
Ein absoluter Schutz vor dem Lärm einer Nachbarwohnung ist nahezu nicht erzielbar und daher praxisfremd. Geräuschwahrnehmung in Nachbarwohnungen ist auch bei hochwertigster Bauweise gegeben und führt in Abhängigkeit der Empfindlichkeit der Bewohner, der Intensität der Geräuscherzeugung und letztendlich der Schallübertragung durch das Gebäude immer wieder zu Beschwerden. Wunsch und Wirklichkeit liegen oft weit auseinander. Daher sind bei der Planung folgende Punkte in Bezug auf den baulichen Schallschutz zu beachten:
– Eindeutige Vereinbarung des geschuldeten Schallschutzniveaus, z. B. in der Baubeschreibung oder den Vertragsunterlagen mit dem Käufer.
– Wahl einer erprobten Bauweise, für die geprüfte und schalltechnisch optimierte Produkte und Ausführungsdetails vorliegen, so dass der zu erwartende Schallschutz berechnet werden kann.
Eine Vereinbarung zum baulichen Mindestschallschutz kann bereits in Baubeschreibung oder Verträgen erzielt werden: „Als baulicher Schallschutz im Innern des Gebäudes gelten die Anforderungen gemäß Abschnitt 3 der DIN 4109 als vereinbart.“ Diese Werte entsprechen den baurechtlichen Mindestanforderungen. Das ist insofern wichtig, als alle oberhalb des baurechtlich geschuldeten Mindestschallschutzes angestrebten Schallschutzqualitäten in der Regel eine aufwendigere Planung erforderlich machen.
Sofern höhere Anforderungen vereinbart werden sollen, können Empfehlungen für erhöhte Anforderungen an den Schallschutz dem Beiblatt 2 zu DIN 4109 entnommen werden. Liegen keine vertragliche Angaben vor, besteht im Streitfall nach Baufertigstellung ein Interpretationsspielraum, der dazu führen kann, dass höhere Anforderungen als beabsichtigt als Bewertungsgrundlage herangezogen werden, oftmals zum Nachteil des Planers oder Ausführenden.
Neben der eigentlichen Vereinbarung von schalltechnischen Zielgrößen sollte in Abhängigkeit der Nutzung und Schutzbedürftigkeit der Bewohner im Vorfeld der Planung geprüft werden, ob die gewählte Bauweise für den Anwendungszweck aus schalltechnischer Sicht geeignet ist. Je nach Gebäudetypus ändert sich die Zahl der Nachbarn und damit die Wahrscheinlichkeit von Geräuschquellen und Störungen. So wird ein professioneller Musiker auch bei Einhaltung erhöhten Schallschutzes in einem Mehrfamiliengebäude nicht erwarten dürfen, dass er in der Nachbarwohnung unhörbar ist. Darüber hinaus ist die Grundrissgestaltung im Hinblick auf den Schallschutz kritisch zu hinterfragen. Ruhige Räume, wie z. B. Schlafzimmer, sollten möglichst nebeneinander liegen. Der Aufzugsschacht hingegen sollte als Geräuschquelle möglichst an Flure und Bäder grenzen. Wenn Installa-
tionsschächte durchgängig als senkrechte Schächte ausgebildet werden, erspart dies viele potentielle Fehlerquellen, z. B. durch Leistungsverzüge auf engem Raum.
Sofern die Ziegelbauweise im Wohnungsbau zum Einsatz kommt, kann weit gehend von einer erprobten Bauweise ausgegangen werden. Wichtig ist, dass die richtigen Rohdichten und Qualitäten zum Einsatz kommen. Hierüber wird im Folgenden berichtet. Darüber hinaus wird die schalltechnisch geeignete Bauweise für den Fall nicht zusatzgedämmter und monolithischer Außenwände beschrieben. Neue Ziegelprodukte entsprechen den gestiegenen Wärmeschutzanforderungen bei gleichbleibend gutem Schallschutzverhalten.
Normung
Die in Deutschland aktuelle gültige Norm DIN 4109 in der Fassung von 1989 bewertet in ihrem Dimensionierungsansatz Baustoffe und Bauarten aus der Zeit vor 1990. Allerdings ermöglicht sie für die Anwendung von leichten, wärmedämmenden Außenwänden in Ziegelbauweise mit Rohdichten ≤ 0,8 keine Erstellung eines Schallschutznachweises. Dies ändert sich mit der Einführung der harmonisierten Europäischen Norm DIN EN 12 354 . Bei der bisherigen Nachweisführung nach DIN 4109 wurde für Gebäude in Massivbauweise die Gesamtschalldämmung eines Bauteils aus dessen flächenbezogenen Masse berechnet.
Dieser als Massenkurve des Schalldämm-Maßes bekannte Zusammenhang wird auch in der DIN EN 12 354 wieder aufgenommen. In den neuen Massenkurven sind allerdings die flankierenden Bauteile nicht pauschal enthalten, sondern werden separat hineingerechnet, d. h. bei der neuen Nachweisführung werden die Schallübertragungswege einzeln berechnet.
Eine wesentliche Neuerung ist, dass für die Nachweisführung zwischen den Direktschalldämm-Maßen der Bauteile und den Dämm-Maßen der Knotenausbildungen, den Stoßstellen der Bauteile, unterschieden wird. Das Dämm-Maß der Knotenausbildung wird als Stoßstellendämm-Maß Kij bezeichnet. Die Schalldämmung lässt sich aus der Verknüpfung von Direktschalldämm-Maß und dem jeweiligen Stoßstellendämm-Maß berechnen. Aus der Summe aller Schallübertragungswege kann dann die Gesamtschalldämmung zwischen aneinander angrenzenden Räumen berechnet werden. Es ist vorgesehen, die Nachweisführung in einer neuen DIN 4109 auf Basis der DIN EN 12 354 durchzuführen.
Für eine gute Schalldämmung sind folgende qualitative Zusammenhänge anzugeben:
– Die Direkt-Schalldämmung der trennenden und flankierenden Wände soll ausreichend hoch sein.
– Das Stoßstellendämm-Maß Kij sollte ebenfalls möglichst groß sein.
Entwicklung im Ziegelbau
Die Ziegelhersteller haben die neue Normung zum Anlass genommen, um für den Geschosswohnungsbau baupraktische Details zu prüfen und die Planungs- und Ausführungssicherheit zu erhöhen. Zur Ermittlung der Stoßstellendämm-Maße wurden Decken- und Wandeinbindungen in bauüblichen Maßstäben aufgebaut und messtechnisch untersucht. Auf der Basis solcher Messungen wurden Stoßstellendetails für die Produktunterlagen entwickelt.
Ein weiterer wichtiger Aspekt im Ziegelbau ist die Schalldämmung von besonders wärmedämmenden Ziegelaußenwänden, den Leicht-Hochlochziegeln. Mauerwerkswände aus Leicht-Hochlochziegel weisen in der Regel eine flächenbezogene Masse von m‘ = 250...350 kg/m2 auf. Dies ließe für einen homogenen Baustoff gleicher Rohdichte und Wanddicke ein bewertetes Schalldämm-Maß oberhalb von Rw = 48 dB erwarten. Ein Ziegel mit hochwertigen wärmetechnischen Eigenschaften, der schalltechnisch nicht optimiert ist, weist in etwa eine Verminderung im bewerteten Direktschalldämm-Maß von ∆ Rw = 3...8 dB auf, die auch hinsichtlich des Schallschutzes zwischen angrenzenden Räumen auftritt. U. a. durch ein verbessertes Lochbild, das eine erhöhte Steifigkeit gegenüber Resonanzen aufweist, sind nunmehr verbesserte Außenwandbaustoffe verfügbar. Die verbesserte Direktschalldämmung der Außenwandziegel wirkt sich nicht nur beim Luftschallschutz gegen Außenlärm aus, sondern verbessert auch die Schall-Längsdämmung und damit die Schalldämmung im Innern des Gebäudes.
Im Geschosswohnungsbau hat sich darüber hinaus als gutes Mittel der schalltechnischen Verbesserung die Entkopplung der nichttragenden, leichten Innenwände gezeigt. Durch einen einfachen Vergleich ist dies bildlich zu erklären. So kann man die vergleichsweise schwere Wohnungstrennwand mit einem Hund und die leichte Innenwand mit dessen Hunderute vergleichen. Wird nun die Wand durch Schall zu Schwingungen angeregt, so wackelt bildlich gesehen der Hund. Deutlich stärker wird dabei die Hunderute ausschlagen, was aufgrund der geringeren Masse auch mit der Innenwand geschehen wird. Auf diese Weise wird durch besonders leichte Innenwände verstärkt Schall abgestrahlt. Zur Reduzierung der Schallübertragung sind also ausreichend schwere Innenwände, z. B. 11,5 cm dicke Ziegelwände der RDK ≥ 1,4, einzusetzen. Alternativ sind die Bauteile zu entkoppeln. Dies wird mit dem patentierten Ziegel-Innenwand-System, kurz ZIS genannt, einfach umgesetzt .
Lösungsvorschläge für den Ziegelbau
Auf Basis der langjährigen Erfahrung im Ziegelbau in Kombination mit der Anwendung des neuen Nachweisverfahrens und den dargestellten Untersuchungsergebnissen können pauschale Lösungsvorschläge für die Erzielung des normalen Schallschutz nach DIN 4109 bzw. des erhöhten Schallschutzes angegeben werden. Bei diesen Empfehlungen wird zwischen Geschosswohnungsbau und Doppel-/Reihenhäusern sowie der Art der Wärmedämmung im Bereich der Außenwand unterschieden.
Geschosswohnungsbau mit einschaliger
Außenwand ohne zusätzliche Dämmung
Für den Geschosswohnungsbau können aus den schalltechnischen Berechnungen folgende Anforderungen und Baustoffempfehlungen abgeleitet werden, sofern die verputzte Außenwand aus monolithischen Ziegeln ohne Zusatzdämmung, also ohne Wärmedämmverbundsystem oder Vormauerwerk, erstellt werden soll. Die Begrenzung der Flankenfläche bezieht sich dabei auf die Außenwand im Bereich von Wohnungstrennwänden. Die Flankenfläche bezeichnet dabei den einseitigen, ununterbrochenen Außenwandbereich bis zu einer Terrassen- bzw. Balkontür oder einem Fenster.
Geschosswohnungsbau mit zusatzgedämmter Außenwand
Für den Geschosswohnungsbau können analog zum vorherigen Abschnitt folgende Anforderungen und Baustoffempfehlungen abgeleitet werden, sofern die Außenwand mit Zusatzdämmung errichtet wird. Die Verwendung der aufgezeigten Konstruktionen bilden bei sachgerechter Ausführung eine hohe Sicherheit für die Erzielung des geschuldeten Schallschutzes im Wohnungsbau.
Doppelhäuser / Reihenhäuser
Bei Trennwänden zwischen Doppel- und Reihenhäusern sollte für einen ausreichenden Schallschutz nicht mehr auf die zweischalige Bauweise der Haustrennwände verzichtet werden. Als Anforderung kann bei zweischaligen Wänden von einem Wert für das bewertete Schalldämm-Maß von R´w = 62 dB ausgegangen werden.
Folgende Bauweise ist für die Haus-Trennwände geeignet: -2 x 17,5 cm HLz-Plan T, RDK 1,2-Trennfuge ≥ 30 mm mit Mineralfaserplatten (Haustrennwandplatten).
Die Trennfuge sollte sowohl die Kelleraußenwände als auch die Bodenplatte separieren. Ein gemeinsames Streifenfundament ist zulässig. Im Fall der Erstellung eines massiven Kellers aus wasserundurchlässigem, mind.
≥ 25 cm dickem Stahlbeton („weiße Wanne“) können Kellerwände und Bodenplatte ohne Trennfuge durchlaufen. Die Decke über dem Kellergeschoss ist aber in jedem Fall im Bereich der Trennfuge zu trennen. Sofern keine Unterkellerung vorhanden ist, lässt sich eine leichte Verminderung des erzielten Schalldämm-Maßes im Erdgeschoss häufig nicht vermeiden. Wenn die Bodenplatte im Bereich der Trennfuge der zweischaligen Haustrennwand getrennt ist, kann aber von einem Wert von mind. R‘w = 59 dB ausgegangen werden.
Die weitere Auswahl der Ziegelbaustoffe im Innern des Gebäudes hat für den Mindest-Schallschutz keine wesentliche Auswirkung. Die Erzielung eines erhöhten Schallschutzes zwischen Doppel- und Reihenhäusern erfordert eine gesonderte Planung.
Fazit
Bei Verwendung der Ziegelbauweise im Wohnungsbau ist die Einhaltung der Anforderungen des üblichen Schallschutzes nach DIN 4109 möglich. Bei sorgfältiger Planung ist auch erhöhter Schallschutzes gemäß Beiblatt 2 zur DIN 4109 zu realisieren. Dies betrifft Bauweisen mit zusätzlich gedämmten Außenwänden oder monolithischen Außenwänden. Zu beachten ist die Verwendung von ausdrücklich vom Hersteller für den jeweiligen Anwendungsfall (Geschosswohnungen, Reihenhäuser) geeigneten Produkten. Resultate konnten insbesondere unter Zuhilfenahme des bauakustischen Berechnungsverfahrens nach DIN EN 12 354 ermittelt werden.