Anforderungen verschärft
Die neue EnEV 2009
Seit dem 1. Oktober 2009 ist die EnEV 2009 in Kraft, mit der das Anforderungsniveau für Neubau und Bestand verschärft wurde. Die Änderungen betreffen sowohl den Primär-
energiebedarf, den Wärmeschutz der Außenbauteile, die Transmissionswärmeverluste als auch das Berechnungsverfahren für Wohngebäude. Entsprechend wurden die KfW-Förderrichtlinien für Neubau und Sanierung den neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst.
Der Maximalwert für den Jahresprimärenergiebedarf von Neubauten für Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung wurde um ca. 30 % gesenkt. Gestiegen ist der erforderliche Mindestwärmeschutz für Außenbauteile. Für Wohngebäude wurde ein Referenzgebäudeverfahren und die DIN V 18599 als alternative Nachweismethode eingeführt. Für Nichtwohngebäude gilt mit der EnEV 2009 der Höchstwert der mittleren U-Werte der Bauteilgruppe, womit die Anforderungen für große und kompakte Gebäude bis zu 40 % angehoben werden. Der bisherige Nachweis in Abhängigkeit vom A/V Verhältnis entfällt. Werden keine Erneuerbaren Energien eingesetzt, müssen die Anforderungen der EnEV um 15 % unterschritten werden. Selbsterzeugter Strom aus erneuerbaren Energien kann mit dem Energiebedarf verrechnet werden. Bei der Änderung, Erweiterung und dem Ausbau bestehender Wohngebäude kann der Nachweis der EnEV wahlweise entweder für einzelne Bauteile oder das gesamte Gebäude durchgeführt werden. Die Definition der Bagatellgrenze wurde verändert. Wenn weniger als 10 % einer Bauteilfläche des gesamten Gebäudes geändert werden, müssen die Anforderungen der EnEV nicht erfüllt werden. Eine neue Software hilft im Wohnungsbau tätigen Architekten und Planern bei den Berechnungen und Nachweisen. Der Bundesverband Leichtbeton e.V. erarbeitet einen EnEV-Rechner, der demnächst kostenlos zum Download bereit gestellt wird.
Informationen: www.leichtbeton.de