Architekten und
Fotografen
Architekturmedien – also auch wir, die DBZ Deutsche BauZeitschrift – leben von guten Architekturfotografien. ArchitektInnen und spezialisierte ArchitekturfotografInnen arbeiten hier, seit es die Fotografie gibt, immer schon zusammen. Meist partnerschaftlich Hand in Hand, doch immer wieder auch jenseits einer Arbeitsgrundlage, die auch rechtlich gesichert ist. Das mag zum einen einem falsch verstandenen Auftraggeber/Auftragnehmer-Verhältnis geschuldet sein, häufig jedoch mangelt es – durchaus auf beiden Seiten – an klaren Absprachen, die auf Urheberrecht, Lizenzrecht und anderen, das bildschöpferische Werk schützende und regelnde Gesetzen beruht. Dies im Blick und – man mag es hoffen – als Reaktion auf das zunehmend größer werdende, umsatzstarke „Geschäftsmodell Abmahnung“ seitens hierauf spezialisierter Kanzleien haben nun der Bundesverband Architekturfotografie (BVAF) und der Bund Deutscher Architektinnen und Architekten (BDA) eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Die beinhaltet zunächst Auslobungsrichtlinien von Architekturpreisen, um auf diesem in der Vergangenheit immer wieder für Stress sorgenden Feld für Aufklärung und Rechtssicherheit im Umgang mit Bildrechten bei (BDA-)Architekturpreisen und Partnerpreisen zu sorgen.
Die BDA-Publikation „Architektur und Fotorecht“ steht als kostenloser PDF-Download zur Verfügung. Das PDF ist kurz und knapp gehalten und eignet sich vor allem, sich der Bedeutung des Themas – Zusammenarbeit ArchitektInnen/FotografInnen – wieder einmal bewusst zu werden. Be. K.