Aufdopplung von Wärmedämm-VerbundsystemenModernisierung vorhandener Bausubstanz
Die Aufdopplung einer alten und unzureichenden Außenwanddämmung stellt eine sinnvolle und wirtschaftliche Maßnahme dar, Gebäude sowohl energetisch als auch optisch aufzuwerten
Solche oftmals nicht ganz leichten Bauauf-
gaben erfordern WDV-Systeme, die effizient, rationell und bis ins Detail sicher funktio-
nieren.
Der Modernisierungsanteil im Wohnungsbau liegt heute bereits bei über 60 %. Hier ist es vor allem der Gebäudebestand aus den 70er und 80er Jahren, in den die größten Investi-
tionen fließen. Mit einer durchschnittlichen Dämmstoffdicke von 50 mm entsprechen die Fassaden dieser Gebäude nicht mehr den heutigen energetischen Anforderungen. Um diese Bauten auf ein besseres energetisches Niveau zu bringen, ist die Aufdopplung der bestehenden Wärmeschutzfassade mit einem zweiten WDV-System eine wirkungsvolle Maßnahme. So wird die Dämmwirkung des alten Systems weiter genutzt und durch das neue System zusätzlich verbessert.
Anforderungen und Fördermittel
Heute regelt die 2007 in Kraft getretene EnEV 2007 die energetische Mindestanforderungen an die Modernisierung bestehender Gebäude, mit dem Ziel einer deutlichen und nachhaltigen CO2-Reduzierung. So legt die EnEV beispielsweise für zusätzlich von außen gedämmte Fassaden einen U-Wert von mindestens 0,35 W/m²K fest. Verschiedene Förderprogramme wie beispielsweise die KfW-Pro-
gramme „Wohnraum Modernisieren“ und „CO2-Gebäudesanierungsprogramm“ unterstützten die Träger von energieeffizienten Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Wohnbestand durch zinsgünstige Finan-zierungsmittel. Klimaschutzrelevante Maßnahmen, wie die Aufdopplung von bestehenden Fassaden, werden durch Bundesmittel besonders gefördert. Dabei sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Für die Fördermittelgewährung der ÖKO-PLUS-Maßnahmen beim Förderprogramm „Wohnraum Modernisieren“ ist die Durchführung der Aufdopplung durch einen Fachunternehmer Pflicht. Weiter muss die zusätzliche zweite Dämmschicht
einen Wärmedurchlasswiderstand von ≥ 4,0 m²K/W aufweisen. Dies lässt sich ab einer Dämmdicke von 140 mm mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/mK erreichen.
Fassaden aufrüsten
Speziell für die energetische Aufrüstung bereits gedämmter Fassaden bietet der Markt bereits bauaufsichtlich zugelassenes WDV-Systeme an, mit denen sich sicher arbeiten lässt. Die aufeinander abgestimmte Systeme aus Spezial-Klebemörtel, Polystrol-Dämmplatten mit der Wärmeleitzahl von 0,035 W/mK, Armiermörtel und verschiedenen mineralischen Oberputzen, werden mittels Teilflächenverklebung direkt auf die alte Fassade aufgebracht. Dadurch wird das System besonders wirtschaftlich. Eine stoßversetzte Verlegung zur alten Dämmschicht ist dank der Nut- und Feder-Technik nicht zwingend notwendig. Wärmebrücken werden dennoch effektiv vermieden und die meist schwierige Bestimmung des alten Verlegerasters ist überflüssig.
Fehlerquellen
Die Tücken einer Wärmedämmung liegen meist im Detail. Minderwertige Dämmmate-
rialien, fehlerhafte Anschlussdetails, die Nichtbeachtung von Wärmebrücken und unsachgemäß befestigte Leuchten und Markisen führen zu unnötigen Wärmeverlusten und mindern so die erwünschte Effizienz. Ein besonders deutliches Beispiel hierfür ist der Sockelanschluss. Wird ein Sockel ausgebildet, wofür es gute Gründe gibt, und liegt der Anschluss von Wand- zu Perimeterdämmung im warmen Bereich (z.B. bei beheiztem Keller oder hohem Sockel), so stellt die herkömmliche Ausführung der Systemanschlüsse mit Aluminiumprofilen eine erhebliche Wärmebrücke dar. Die Schiene durchdringt die Wärmedämmung auf voller Länge des Anschlus-
ses. Aluminium ist einer der besten techni-
schen Wärmeleiter überhaupt. Es leitet Wärme rund 4000 mal besser als gebräuchliche Dämmstoffe. So wird unmittelbar klar, dass auch dünne Bleche hohe Wärmeverluste hervorrufen können. Auch für dieses Aufgabenfeld gibt es jetzt speziell erarbeitete Lösun-
gen. Um einen wärmebrückenfreien Anschluss zu erreichen, empfiehlt sich der Einsatz von Polystrol an Stelle einer Sockelschiene aus Aluminium, denn die verbreitete Konstruktion des Sockelanschlusses bei Wärmedämmverbundsystemen mittels Aluminiumschiene stellt eine Wärmebrücke mit erheblicher
Wirkung dar. Hier kann pro Meter Sockelanschluss so viel Wärme entweichen, wie über 0,27 m² ungedämmte Wand. Gerade bei kleineren Gebäuden ist dieser Einfluss gravierend.
Beispielrechnung
Betrachtet man beispielsweise ein typisches Einfamilienhaus aus den 50er Jahren mit warmem Keller, dessen Außenwände mit 140 mm und dessen Kellerwand und Sockel mit 80 mm Dämmstoff (jeweils l = 0,035 W/mK) gedämmt sein sollen. Der Anschluss mittels Aluminiumprofil erfolgt auf Höhe der Geschossdecke oder höher, er liegt folglich im warmen Bereich. In diesem Beispiel betragen die Wärmeverluste, verursacht durch die Metallschiene bereits mehr als 40 % der gesamten Wärmeverluste der Außenwand. Anders ausgedrückt: rechnet man diesen Verlust auf die tatsächlich wirksame Dämmstoffdicke der Außenwand um, so beträgt die wirksame Dämmstoffdicke statt 140 mm nur noch ca. 90 mm.
Stellt die Alu-Sockelschiene unter Norm-Bedingungen kein bauphysikalisches Problem dar, so kann unter ungünstigen Randbedingungen außerdem ein Schimmelpilz-
wachstum begünstigt werden. Diese Gefahr droht bereits, wenn in Küchen, Bädern oder Schlafzimmern Möbel direkt an der Wand stehen. Insbesondere durch Einbauschränke wird die Luftzirkulation stark behindert, weshalb die Wand dort kälter ist als an frei zugänglichen Stellen. Durch die Alu-Sockelschiene kann es an diesen Stellen der Wand so kalt werden, dass hier Schimmel entsteht.
Aufdopplung
Bei der Aufdopplung sollte die Dicke der
Sockeldämmung mindestens 2/3 der Dicke der Fassadendämmung betragen und maximal 40 mm rückspringen. Die Kellerdecke sollte mit mindestens 60 mm dicken Dämmstoffplatten verkleidet sein. Ausreichende Abdichtungsmaßnahmen gegen Spritzwasser beim Sockelanschluss an bestehendes Gelände können durch hierfür entwickelte Produkte erzielt werden.
Vor der Aufdopplung ist immer eine genaue und sachkundige Bewertung der bestehenden Fassade vorzunehmen, um Art und Zustand des vorhandenen Wandaufbaus sowie dessen Standsicherheit und Tragfähigkeit festzustellen. Berücksichtigt werden müssen das Eigengewicht des Wandaufbaus sowie die vorhandene Dämmstoffdicke, denn die Gesamtdicke des Dämmstoffes darf 300 mm nicht überschreiten. Die Oberfläche des aufzudoppelnden Altsystems muss fest, trocken, fett- und staubfrei sein. Darüber hinaus ist die Verträglichkeit eventuell vorhandener Beschichtungen mit dem Klebemörtel zu prüfen. Außerdem müssen die Brandschutzanforderungen beachtet werden. Altsysteme mit Dämmstoffplatten aus Polystyrol sind als normal entflammbar einzustufen, sofern sie nicht nachweislich schwer entflammbar sind. Erfolgt also kein Nachweis der Schwerentflammbarkeit des Altsystems, so ist das gesamte System nach der Aufdopplung als normal entflammbar einzustufen. Bei einer Ge-
samtdicke der Dämmstoffplatten von über 100 mm ohne Brandbarriere wird das Gesamtsystem im eingebauten Zustand eben-
so als normaltentflammbar eingestuft. Die Brandbarriere muss die beiden gesamten Dämmstoffe durchdringen. Zusätzlich zur Verklebung ist eine Dübelung erforderlich. Dabei sind die Dübel im tragenden Untergrund zu verankern.
Im Zuge einer Aufdopplung empfiehlt es sich alte, schlecht dämmende Fenster auszutauschen. Dabei sollten die neuen Fenster möglichst außen bündig zum Mauerwerk eingebaut werden, um auch in diesem Bereich Wärmebrücken möglichst einzudämmen. Der Fensterrahmen sollte mindestens 30 mm mit Dämmstoff überdeckt werden. Besteht die Dämmung der Altfassade aus Polystrol und wird diese mit demselben Material aufgedoppelt, so ist ab einer Dicke der gesamten Dämmstoffschichte von mehr als 100 mm eine zum Untergrund durchgehenden Brandbarriere anzuordnen, sofern die Fassade in der Baustoffklasse B1 ausgeführt werden soll bzw. muss.
Technik und Form
Durch eine Aufdopplung lässt sich der U-Wert der Außenwandkonstruktion um bis zu 70% verbessern und damit eine erhebliche Reduzierung der Energiekosten erreichen. Eine energetische Fassadensanierung kann neben einer deutlichen Energieeinsparung auch für ein angenehmeres Raumklima und eine spürbare Verbesserung des Wohnkomforts sorgen. Andererseits geht mit einer Aufdopplung der Dämmung auch immer ein Eingriff in die Architektur des Gebäudes einher, der ebenfalls berücksichtigt werden muss. Hier können zum Beispiel Lichtkeil-Elemente, aus Dämmstoff vorgefertigte und abgeschräg-
te Formkörper, im Bereich der Fensterleibun-
gen für einen bis zu 30% höheren Lichteinfall sorgen und so einem durch große Dämmstoff-
dicken verursachten „Schießscharteneffekt“ entgegenwirken.
Außerdem sind die durch die Aufdopplung verringerten Dachüberstände zu berücksichtigen. Reicht der vorhandene Dachüberstand für eine Aufdopplung nicht aus, können die Kosten für die gesamte Baumaßnahme schnell stark ansteigen. Ansonsten lohnt sich die energetische Sanierung einer alten Fassadendämmung in der Regel aber. Durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln sowie die zu erwartenden erheblichen Energiekosteneinsparungen amortisiert sich die Investition in die Aufrüstung meist bereits nach wenigen Jahren.