Ausführungen von Attiken und Brüstungen
Schöck bietet Produktlösungen, die dem GebäudeEnergieGesetz (GEG) entsprechen. Mit Inkrafttreten des GEG wurde auch die Verwendung des Beiblatt 2 der DIN 4108:2019-06 für den vereinfachten Wärmebrückennachweis bindend. Dabei kann bei der Ausführung der Attika oder Brüstung eine Produktlösung oder eine umlaufende Dämmung gewählt werden. Bei umlaufend gedämmten Attiken oder Brüstungen darf die Höhe von 400 mm allerdings nicht mehr überschritten werden, da sie Teil des beheizten Gebäudevolumens ist. In der Praxis jedoch werden bisher meist höhere Attiken und Brüstungen geplant. Ein einfacher Nachweis ist dann nur noch in wenigen Fällen möglich. Mit dem Isokorb für die Attika bietet Schöck eine Produktlösung, bei der die Höhe beliebig gewählt werden kann, denn das tragende Wärmedämmelement liegt in der Dämmebene und die Attika ist damit unbeheizt. Zur Berechnung der Wärmebrücke können Planer und Architekten somit auf den vereinfachten Nachweis zurückgreifen.