Brandschutz-Schiebetüren
Schörghuber bietet eine Brandschutz-Schiebetür mit DiBt-Zulassung an. Die 50 mm starken Türen Typ 3N-ST (einflügelig) und Typ 4N-ST (zweiflügelig) sind zusätzlich auch rauchdicht und schalldämmend (einflügelig) lieferbar. Zu montieren mit Holz-, Stahl- oder Edelstahlzarge sowie in feststehende Seitenteile mit und ohne Verglasung, können die Schiebetüren ebenfalls mit Lichtausschnitten versehen werden. Aus gestalterischen Aspekten empfiehlt sich eine beidseitig flächenbündige Verglasung. Auch, weil bei flächenbündigen Lichtausschnitten der fugenlose Übergang zwischen Türblattoberfläche und Verglasung eher den hygienischen Anforderungen bspw. in Laboren oder Krankenhäusern gerecht wird, in
denen ein häufiges und gründliches Reinigen erforderlich ist. Die Brandschutz-Schiebetüren sind mit allen Schörghuber Türblattkanten erhältlich. Durch eine Breite einflügelig von bis zu 1 488 mm und zweiflügelig von bis zu 2 906 mm in Verbindung mit einer Höhe von maximal 3 027 mm können die T 30-Schiebetüren auch als Raumteiler eingesetzt werden.
Die Schiebetüren werden ohne Bodenschwelle ausgeführt, um den Anforderungen an Barrierefreiheit gerecht zu werden. Ebenfalls zugelassen ist der Einsatz als Schiebefenster auf Brüstungen wie beispielsweise bei Pforten in Empfangsbereichen erforderlich.
Schörghuber Spezialtüren KG
84539 Ampfing
www.schoerghuber.de