Brandschutz-Schiebetüren
3N-ST (einflügelig) und 4N-ST (zweiflügelig) heißen die Brandschutz-Schiebetüren von Schörghuber, beide sind vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassen. Die 50 mm starken Türen sind auch rauchdicht und schalldämmend (einflügelig) lieferbar. Zu montieren mit Holz-, Stahl- oder Edelstahlzarge sowie in feststehende Seitenteile mit und ohne Verglasung, können die Schiebetüren auch mit Lichtausschnitten versehen werden. Sie sind mit allen Schörghuber Türblattkanten erhältlich. Neben Kunstoff- und Furnierkanten kann sie auch für hohe Beanspruchungen mit angegossener PU-Kante geliefert werden. Durch eine Breite einflügelig von bis zu 1 488 mm und zweiflügelig von bis zu 2 906 mm in Verbindung mit einer Höhe von maximal 3 027 mm, können die T30-Schiebetüren auch als Raumteiler eingesetzt werden. Die Schiebetüren werden ohne Bodenschwelle ausgeführt und sind damit barrierefrei.
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