Deutscher Bauherrenpreis

Der Bund Deutscher Architekten BDA ist seit 1986 Mitauslober des Deutschen Bauherrenpreises. Unter dem Motto „Hohe Qualität zu tragbaren Kosten“ können bis zum 1. Juni 2017 Neubauten und Sanierungen im Wohnungsbau eingereicht werden. Ausdrücklich erwünscht sind auch Gebäude mit experimentellem Charakter. Die Gebäude müssen in Deutschland seit 1. Januar 2013 realisiert worden sein oder spätestens Ende März 2017 vor der Vollendung stehen. Wichtig: Vom Wettbewerb ausgeschlossen sind nicht in den städtebaulichen Kontext eingebundene freistehende Einzelbauten!

Der Deutsche Bauherrenpreis setzt am Spannungsfeld von hoher Qualität und tragbaren Kosten an, wobei er die besondere Rolle der Bauherren hervorheben will. Die Arbeitsgruppe KOOPERATION, bestehend aus dem Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen GdW, dem Deutschen Städtetag DST und dem BDA, hat diesen Wettbewerb zur Unterstützung positiver Ansätze und Lösungen im Wohnungsbau im Jahr 1986 gestartet. Weiteres dazu, Informationen und Anmelde-möglichkeiten im Netz.

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