Elbtower mit Teilbaugenehmigung
Dass Hochhäuser nicht nur von StädteplanerInnen als „Scharnier“ bezeichnet werden, ist spätestens seit Olaf Scholz bekannt. Der ehemalige Erste Bürgermeister der Hansestadt Hamburg und ausgebildete Rechtsanwalt bezeichnete bei der Projektpräsentation im Frühjahr 2018 den Elbtower als „klassisch“ und er passe zum „modernen Hamburg“. Und er sei eben eine Art von Scharnier zwischen den Stadtentwicklungsräumen Billebogen und Grasbrook. Dieses Scharnier nun hat aktuell seitens der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen eine Teilbaugenehmigung für die Baugrube und die Gründungsbauteile erhalten, ein wichtiger Schritt hin zu Bau und Fertigstellung, die 2025 sein soll. Entworfen hat den Turm mit Podiumsbau das Büro David Chipperfield, er soll mit 245 m Höhe das höchste Haus in Hamburg und das dritthöchste in Deutschland werden – in Hamburg führt als Wohnhaus zurzeit noch die Elbphilharmonie.
Der Turm wird aber nicht nur in die Höhe gebaut, für die Fundamentierung geht es mehr als 100 m in die Tiefe. Da der Turm im Bereich einer eiszeitlichen Rinne stehen wird, muss unter normalen Gründungsvoraussetzungen von mehreren Dezimetern Setzung ausgegangen werden – was natürlich inakzeptabel ist. Im August 2019 wurden deshalb erste Probepfähle von bis zu 111 m Länge und Durchmessern von 1,85 m hergestellt. Am Ende werden 65 Großbohrpfähle den Turm tragen.
Zur Präsentation 2018 des vollständig privat finanzierten Projekts wurden noch Gesamtinvestitionskosten von 700 bis 1 000 Mio. € genannt, aktuell hat man sich in der Kommunikation auf die kleinere Zahl geeinigt. Büroflächen im Turm, ein Hotel sowie Retailflächen und „öffentlichkeitsbezogene Nutzung“ sind für die Sockelzone vorgesehen. Der Erste Bürgermeister Olaf Scholz sprach damals von ca. 3 000 neuen Arbeitplätzen, die das Großprojekt schaffen werde. Der Koalitionsparter B‘90/Die Grünen verweist auf den Platin-Standard. Jetzt scheinen nur noch drei Dinge offen: der Baulandpreis, der Nutzen für die Gesellschaft und das Datum der Fertigstellung. Mehrkosten wurden – von Politikseite für uns SteuerzahlerInnen – ausgeschlossen. Be. K.