Europäisches Kulturerbe Werkbundsiedlungen

Seit der Ernennung zum Europäischen Kulturerbe am 31. März 2020 gehören die Werkbundsiedlungen in Deutschland, Polen, der Tschechischen Republik und in Österreich zum Europäischen Kulturerbe. Die Werkbundsiedlungen sind zwischen 1927 und 1932 entstanden, nachdem im Rahmen der Ausstellung „Die Wohnung“ des Deut-
schen Werkbunds die Stuttgarter Weißenhofsiedlung unter der Leitung von Ludwig Mies van der Rohe die Initialzündung gegeben hatte.

Im Jahr 2013 wurde das „Netzwerk Werkbundsiedlungen 1927 – 1932“ auf Initiative der städtischen Denkmalschutzbehörde Stuttgart gegründet. Alle „Werkbundstädte“ wirken darin mit: Stuttgart, Brno, Wrocław, Zürich, Wien und Prag. „Gemeinsam möchten wir Verständnis für diese Architektur als prägendem Ausdruck des 20. Jahrhunderts mit ihren sozialen, emanzipatorischen, ästhetischen und technologischen Ansprüchen an jüngere Genera­tionen vermitteln“, so Herbert Medeck, Leiter der Stuttgarter Denkmalschutzbehörde und Moderator des Netzwerks, der die Bewerbung um das Kultur-Siegel so erfolgreich vorangetrieben hat.

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