Lüftungsplaner für Architekten
Neben der luftdichten Ausführung der Gebäudehülle verlangt die EnEV seit 2009 auch die Sicherstellung eines Mindestluftwechsels, um den Feuchteschutz zu gewährleisten. Planer und Architekten sind bei jedem Neubau und vielen Modernisierungen verpflichtet, ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 zu erstellen. Dafür muss der Planer prüfen, ob der nutzerunabhängige Mindestluftwechsel automatisch über die natürliche Infiltration durch die Gebäudehülle erfolgt oder ob er diesen mit lüftungstechnischen Maßnahmen sicherstellen muss. Dafür hat Velux in Zusammenarbeit mit dem Institut für Fenstertechnik (ift) Rosenheim ein Online-Tool entwickelt, das auf www.velux.de/lueftungsplaner kostenlos zur Verfügung steht. Eingaben zu Größe, Lage und Beschaffenheit des Gebäudes genügen, damit der Lüftungsplaner zeigt, ob lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich sind. Das Online-Tool gibt an, wie hoch der Luftvolumenstrom pro Raum sein muss und wie dieser durch den Einbau von dezentralen Lüftungselementen sichergestellt werden kann.
Velux Deutschland GmbH
22502 Hamburg
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www.velux.de/lueftungsplaner