Neue HOAI ab 1. Januar 2021

Anfang November war es dann soweit, der Bundesrat hatte dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI – zugestimmt. Im vergangenen Jahr hatte der Europäische Gerichtshof die verbindlichen Mindest- und Höchsthonorarsätze der HOAI für unvereinbar mit der Dienstleistungsrichtline erklärt. Die HOAI musste daher angepasst werden.

Die neue Verordnung sieht vor, dass die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen künftig immer frei vereinbart werden können. Die Grundsätze und Maßstäbe der HOAI können von den Vertragsparteien zur Honorarermittlung herangezogen werden. Zur Frage der Höhe der Honorare enthält die HOAI Honorarspannen, die als unverbindliche Orientierungswerte zur Verfügung stehen. Für den Fall, dass keine wirksame Honorarvereinbarung geschlossen wurde, gilt der sogenannte Basishonorarsatz als vereinbart, dessen Höhe dem bisherigen Mindestsatz entspricht (mehr dazu auf Seite 68f).Die neue Fassung der HOAI, die zum 1. Januar 2021 in Kraft tritt, wurde seitens der Bundesarchitektenkammer und Bundesinge­nieurkammer, die das Verfahren begleitet haben, als erster Abschluss zwar begrüßt, allerdings hätte man sich gewünscht, „dass die Verordnung die Notwendigkeit deutlicher macht, dass diese Honorare auch in Zukunft angemessen sein müssen.“ Ausführlich dazu s. S. 68f.

www.bak.de, www.bingk.de
x

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 04/2016

Einfache Honorarermittlung

Kobold Honorar ist Teil der Komplettlösung Kobold Control und unterstützt bei der Honorarermittlung sowie der Angebots- und Rechnungsstellung. Daten aus der S-HOAI Software können übernommen...

mehr
Ausgabe 11/2009

Die neue HOAI 2009 Die sechste Verordnung zur Änderung der Honorar- ordnung für Architekten und Ingenieure

Nach langwierigen und intensiven Abstimmungsprozessen ist noch vor Ablauf der Umsetzungsfrist für die europäische Dienstleistungsrichtlinie, die am 28. Dezember 2009 endet, die 6. Novelle der HOAI...

mehr
Ausgabe 01/2012

Evaluierung der HOAI Aktualisierung der Leistungs­bilder, www.bmvbs.de

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag 2009 verpflichtet, die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure auf Grundlage des Bundesratsbeschlusses vom 12. Juni 2009 schnellstmöglich...

mehr

Aus für HOAI?

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ist eine Verordnung des Bundes zur Regelung der Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Die HOAI gilt für alle Planer,...

mehr

HOAI auf der Zielgeraden

Novellierung der HOAI vor dem Abschluss

Der Staatssekretär im Bundesbauministerium, Dr. Engelbert Lütke Daldrup, bestätigte die gelungene Einigung bei der Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). In der...

mehr