HOAI

Die HOAI sichert die Baukultur in Deutschland

„Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gehört in Deutschland zu den entscheidenden Rahmenbedingungen dieses Berufsstands und stärkt die Baukultur in unserem Land. Sie ist ein wichtiges und unverzichtbares Instrument zur Sicherung einer hohen Planungsqualität. Der Erhalt des verbindlichen Preisrechts für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland ist die Voraussetzung für einen fairen Leistungswettbewerb. Architekten- und Ingenieurleis-tungen dürfen nicht zu Dumpingpreisen angeboten werden.“ So äußerte sich Bauministerin Barbara Hendricks im November letzten Jahres, nachdem die EU-Kommission verkündet hatte, Deutschland wegen der HOAI vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagen zu wollen. Es ist gut und richtig, dass die Bundesregierung in einem langjährigen Dialogprozess die Erkenntnis gewonnen hat, dass die HOAI ein Instrument ist, das einerseits mithilft, Baukultur entstehen zu lassen, das andererseits aber auch unsere kleinteiligen Bürostrukturen sichert – als Voraussetzung für „Baukultur in der Fläche“.

Wem nützt die HOAI eigentlich?

Aber was ist die HOAI eigentlich, wem nützt sie und welche Rolle spielt sie in der Praxis? Nachfolgend werden diese Fragen in aller Kürze beantwortet.

Die Verordnung über Honorare für Architekten- und Ingenieurleis-tungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI)
beruht auf dem Gesetz zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen aus dem Jahre 1971. Nach intensiven Vorarbeiten wurde sie 1977 eingeführt und seitdem sieben Mal geändert, zuletzt 2013. Wichtig ist: Es handelt sich um staatliches Preisrecht für die in der HOAI genannten Leistungen und bindet daher nicht nur die Planer (in der Regel Architekten und Ingenieure), sondern auch die Auftraggeber. Die HOAI ist also kein Standes- oder Zunftrecht beruflicher Interessenverbände, sondern wird auf Grundlage eines vom Deutschen Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Gesetzes von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Gleiches war schon bei der bereits 1950 vom Bundeswirtschaftsminis-ter eingeführten Gebührenordnung für Architekten (GOA) der Fall.

Die HOAI gilt für solche Aufträge, bei denen der Planer seinen Sitz im Inland (Deutschland) hat und die Leistungen von Deutschland aus erbringt. Die 2009 eingeführte Begrenzung des Anwendungsbereichs der HOAI auf Büros mit Sitz im Inland und damit auf rein innerstaatliche Sachverhalte setzte eine Vorgabe des Artikels 16 der europäischen Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) um. Für vorübergehende grenzüberschreitende Leistungen aus dem Ausland bleibt die HOAI somit von vornherein außen vor.

In ihrem Anwendungsbereich legt die HOAI den Vergütungsrahmen für sogenannte Grundleistungen für die Flächen- (Bauleitplanung und Landschaftsplanung), Objekt- (Gebäude und raumbildende Ausbauten, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen) und Fachplanung (Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung) grundsätzlich verbindlich fest. Die konkrete Vergütung hängt von der im Einzelfall beauftragten Leistung sowie der im Rahmen der vorgegebenen Mindest- und Höchstsätze getroffenen Vereinbarung ab.

Das Honorarrecht steht im öffentlichen Interesse

Der Bundesgesetzgeber hat den Erlass und Bestand des Honorarrechts damit gerechtfertigt, dass es im überwiegenden öffentlichen Interesse besteht. Das für innerstaatliche Sachverhalte verbindliche Preisrecht der HOAI gewährleistet – bei der Gebäudeplanung bis zu 25 Mio. € anrechenbarer Kosten – Transparenz zwischen Preis, Leis-tung und Qualität für den Auftraggeber, nicht nur für den Verbraucher, sondern auch den institutionellen und öffentlichen Auftraggeber. Die HOAI ermöglicht dem Bauherrn ein sachgerechtes Vergabeverfahren durch einen gesicherten Vergütungsrahmen, fördert damit den Wettbewerb im Sinne der Leistungsoptimierung. Sie ermöglicht Budgetierungen und dient damit der Haushaltssicherheit.

Durch die Vermeidung von Dumpingangeboten wird im besonderen Maße der Qualitätssicherung von Architekten- und Ingenieurleis-tungen und damit dem Verbraucherschutz, dem Schutz der Umwelt sowie der Wahrung des nationalen historischen und künstlerischen Erbes Rechnung getragen. Durch verlässliche Angaben zur Honorarhöhe schützt die HOAI vor allem kleine und mittelständisch geprägte Büros. Architekten und Ingenieure können sich damit auf die zu erbringenden Planungsleistungen konzentrieren. Entsprechend hoch sind die Qualität dieser Leistungen und die Bereitschaft von Architekten und Ingenieuren, ihr Leistungsspektrum kontinuierlich weiter zu entwickeln und damit ihre Innovationsfähigkeit unter Beweis zu stellen. Qualität in der Planung unserer gebauten Umwelt ist ein wichtiges öffentliches Gut. Daher ist die HOAI auch ein wesentliches Element zur Sicherung der Baukultur in Deutschland.

Miteinander auf Augenhöhe

In der Praxis spielt die HOAI schon deshalb eine große Rolle, weil sie in mehrfacher Hinsicht allen am Planen und Bauen Beteiligten ein „Miteinander auf Augenhöhe“ ermöglicht. Es gibt mit der HOAI eine in inhaltlicher und finanzieller Hinsicht auf „höherer Ebene“ ausgehandelte Grundlage, die den Partnern eine Beschäftigung mit dem Wesentlichen – dem Planen in guter Qualität – zulässt. Diese Ausgangssituation ist bei jedem Bauvorhaben und damit zu Beginn eines langjährigen Miteinanders eine vertrauensbildende Maßnahme per se.

Die HOAI-Novellierung 2013 hat genau diesen Aspekt der Augenhöhe in inhaltlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend überprüft und es gab Nachjustierungen. Das entbindet Architekten nicht davon, Bauherren über das umfangreiche, komplexe – für Außenstehende leider auch nicht leicht zu durchdringende – Regelwerk ausführlich zu informieren und aufzuklären. Hier geht es keinesfalls um das Verhandeln, sondern darum, dass unser potentieller Auftraggeber versteht, was wir inhaltlich leisten müssen und auch können.

Weiterhin geht es darum, den formalen Rahmen für unsere komplexen geistig-schöpferischen Leistungen verständlich zu machen. Nur wer dies versteht, kann auch den durch eine gute Planung zu erzielenden Mehrwert erkennen und den von uns Architekten geleisteten Zeitaufwand und das damit verbundene Honorar nachvollziehen und akzeptieren. Die Honorarordnung schafft durch ihre Struktur auch die Grundlage für die Information des Auftraggebers über das Handeln seiner Architekten im Planungsprozess. Sie bildet die Basis für qualifizierte Aussagen zu Zwischenergebnissen und zum Endresultat.

Auf Augenhöhe zu sein bedeutet also auch das Gegenteil von Arroganz des mehrwissenden Architekten gegenüber vermeintlich unerfahrenen Bauherren. Darum sollte es für die wirtschaftlich planenden Architekten selbstverständlich sein, dass sie ihren Bürokostenstundensatz kennen und Projekte vor- und nachkalkulieren. Auch so kann dann ergänzend die Angemessenheit von Honoraren gegenüber dem Bauherrn transparent und nachvollziehbar gemacht werden.

HOAI sichert die Chance auf Baukultur

Ja, und sonst? Das Vorhandensein einer verbindlichen Honorarordnung in Deutschland war und ist keine Selbstverständlichkeit – das sollte uns als Architekten und Ingenieure in unserer täglichen Arbeit bewusst sein. Bei der Erarbeitung von Angeboten und in der Diskussion mit potentiellen Auftraggebern ist es weiterhin selbstverständlich und wichtig, dass es keinen Planungsvertrag unter den Mindestsätzen der HOAI geben darf. Nur dann haben wir auch zukünftig die Chance auf eine angemessene Honorierung, die Chance auf ausreichend Zeit für eine qualitätsvolle Planung und die Chance auf Baukultur für unsere Regionen in Deutschland. Joachim Brenncke, BAK

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