Ordnung für den Bestand
„Gebt uns doch eine vereinfachte Bauordnung für das Bauen im Bestand“, lautete das Ergebnis einer Umfrage von Architects for Future (A4F) an ArchitektInnen und PlanerInnen. So entwickelte der gemeinnützige Verein konkrete Vorschläge für die Weiterentwicklung der Musterbauordnung, die als offener Brief an die Bundesbauministerkonferenz gerichtet wurden.
Zum Hintergrund: Die Musterbauordnung wird von den BauministerInnen der Länder erarbeitet und stetig an die neuen Standards und Anforderungen des Bauens angepasst. Die letzte Anpassung erfolgte 2019. „Unsere Vorschläge sollen als konkrete Diskussionsbasis für die Bauministerkonferenz im kommenden Herbst dienen“, so Christina Patz. Sie koordiniert zusammen mit Michael Wicke die Arbeitsgruppe zur „Muster(um)bauordnung“ bei A4F. „In unserer Muster(um)bauordnung haben wir vor allem daran gearbeitet, wie wir Gebäude im Bestand wieder reaktivieren können, sodass Sanierung, Erweiterung, Umbau und Aufstockung Vorrang haben und zum Standard werden. Denn bisher orientiert sich die Musterbauordnung am Neubau und am aktuell technisch möglichen, aber nicht an dem, was der Bestand bereits an Ressource mitbringt“, so Michael Wicke. Die folgenden Änderungsvorschläge sind als ein erster Aufschlag zu sehen und in voller Länge auf DBZ.de zu finden. M.S.
Sieben Änderungsvorschläge
1. Flexibilisierungen für das Bauen im Bestand
2. Generelle Genehmigungspflicht für Abrissmaßnahmen
3. Streichung der Kfz-Stellplatz-Vorschrift
4. Ergänzung der Regelung der Abstandsflächen
5. Zulassungsbedingungen der Kriterien von Bauprodukten
6. Einführung eines Materialausweises und digitale Datensammlung (des Gebauten)
7. Ökologische Anpassung der Typengenehmigungen