Rechtliche Aspekte von BIM in der Planung
Für Architekten, Fachplaner, Bauherrn und Bauproduktehersteller wird der digitale Planungs- und Bauprozess immer wichtiger und die Entwicklung des Building Information Modeling (BIM) unterliegt einer sehr starken Dynamik. Was ist der Mehrwert für die am Planen und Bauen Beteiligten? Worauf ist bei der Einführung zu achten? Wie sieht die rechtliche Seite von BIM aus? Welche Vergütungsfolgen hat die neue Planungsmethode? Mit Fragen der Vertragsgestaltung und den Auswirkungen auf HOAI und Haftung muss sich künftig jeder auseinandersetzten, der mit BIM plant, baut, oder ein Gebäude betreibt.
Status quo ist, dass BIM mittlerweile in allen Leistungsbildern und in allen Arten von Bauvorhaben, sei es Hoch- oder Tiefbau, diskutiert wird, wobei vielfach Unsicherheit über die Einzelheiten und die Umsetzung besteht.
BIM muss, um effektiv zu sein, notwendigerweise in den gesamten Planungs- und Bauprozess implementiert werden. Dabei ist eine Vielzahl von rechtlichen Fragen zu betrachten, darunter die Vertragsgestaltung, die Vergütung nach der Honorarordnung für Architekten (HOAI), die Haftung, das Urheberrechts und das Datenschutzrechts.Leider hat der Gesetzgeber trotz der Ansätze, die die zuständigen Ministerien für die Umsetzung geben, die Gelegenheit, BIM auch im neuen, seit dem 01.01.2018 geltenden Bauvertragsrecht zu implementieren, verpasst. Insofern ist es notwendig, im Rahmen von Planerverträgen sauber die Grundlagen für die Zusammenarbeit, Haftung und Vergütung nach BIM sauber und vollständig zu regeln.
In dem ausführlichen Beitrag zu dieser hier nur kurz angerissenen Thematik – der Beitrag wird hier in einem der kommenden Newsletter in seiner ganzen Länge transportiert – werden die Autoren insbesondere die Frage der richtigen Vereinbarung von Leistungsbild und Vergütung näher darstellen.
Autoren
Frau Rechtsanwältin Christine Vöhringer-Gampper ist Mediatorin und BIM-Professional und seit 20 Jahren in Bremen im Bereich des privaten Bau- und Architektenrechts sowie im öffentlichen Vergaberecht tätig. Neben ihrem Schwerpunkt der außergerichtlichen Streitbeilegung und Mediation, Mitbegründerin der Mediationsplattform www.mediationsnetzwerk-nordwest.de, hat sie sich auf die Implementierung der digitalen Methode des Building Information Modeling (BIM) in bauausführende Verträge und Architektenverträge spezialisiert.
Christian D. Esch, LL.M. ist Rechtsanwalt und Partner bei GvW Graf von Westphalen in Hamburg. Er ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und ist auf dem Gebiet des privaten Bau- und Architektenrechts, im Bau- und Architektenvergaberecht sowie im Immobilienrecht tätig. Herr Esch ist Mitbegründer der Streitschlichtungsplattform www.achtundzwanzig.de und in diversen Adjudikationsverfahren tätig. Er ist Mitglied im BIM HUB Hamburg und ausgebildeter BIM Manager.