Ruhe bitte
Der Schallschutz spielt bei der Nutzung und Vermarktung von Immobilien eine wesentliche Rolle. Dabei sind die einschlägigen Normen (DIN 4109 Mindestschalldämmmaße) wenig hilfreich, weil sie Untergrenzen aufzeigen, die von den tatsächlich existierenden Ansprüchen der Bauherrenschaft längst überholt wurden. Gemäß VDI-Richtlinie 4100 kann von einer „spürbaren Verbesserung“ erst dann gesprochen werden, wenn der Schallschutz um mindestens 3 dB erhöht wurde.
Dieser Aufgabenstellung haben sich die Kalksandsteinwerke Lemke (ein Betrieb der Schlamann KG) und die KS-Weser-Ems Kalksandsteinwerke angenommen. Sie stellen KS-Elemente der Rohdichteklasse 2,2 her und erreichen so mit einer 24er Wohnungstrennwand einen Schallschutzwert von 56 dB. Um den gleichen Wert mit einer Wand der Rohdichteklasse 2,0 zu erreichen, müsste diese 2,5 cm
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