Ende Juni 2017 gaben das Bundesbauministerium und die Wohnungswirtschaft den Startschuss für mehr serielles Bauen. Gemeinsam mit der Bundesarchitektenkammer und der Bauindustrie wolle man neue Wege beschreiten, um den Bau preisgünstiger Wohnungen in hoher Qualität zu beschleunigen. Dazu wurde ein europaweites Ausschreibungsverfahren mit dem Ziel gestartet, eine Rahmenvereinbarung über den Neubau von mehrgeschossigen Wohngebäuden in serieller und modularer Bauweise mit mehreren Bietergemeinschaften aus Planung und Ausführung abzuschließen. Gesucht werden neue, innovative Konzepte des Wohnungsbaus, die „in wenigen Monaten bereits in Deutschlands Städten für zeitgemäßen Wohnraum und eine Marktentlastung sorgen können.“ (Ministerium)
Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer: „Es wird keine neuen Plattenbausiedlungen geben. Die Architekten und Stadtplaner sehen einen langfristigen Erfolg des seriellen Wohnungsbaus zwingend mit integrierten Stadtentwicklungskonzepten verknüpft.“ Es ist beabsichtigt, eines oder mehrere Konzepte aus der Rahmenvereinbarung als Prototypen im Rahmen der IBA Thüringen 2019/2021 zu präsentieren.
Bei dem von den genannten Beteiligten entwickelten Verfahren geht es darum, in der Rahmenvereinbarung effektive Formen der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zu entwickeln. Durch die starke Verzahnung von Architekten und Fachplanern, bauausführenden Unternehmen und Wohnungsunternehmen sollen innovative serielle und modulare Lösungen für den Neubau von mehrgeschossigen Wohnbauten entwickelt werden. Teilnahmeberechtigt waren – das Ausschreibungsverfahren lief am 27. Juli 2017 aus – Bieter bzw. Bietergemeinschaften, die sich aus Architekten und bauvorlageberechtigten Ingenieuren, bauausführenden Unternehmen und/oder Wohnungsunternehmen zusammensetzen.
Der Rahmenvertrag wird mehrere Angebote umfassen und basiert auf einer funktionalen Ausschreibung für ein fiktives Grundstück. Er definiert Rahmendaten und Preise für ein Mustergebäude. Die konkrete Beauftragung eines Bauvorhabens erfolgt mittels eines Einzelauftrags. Ziel ist es, Ende des ersten Quartals 2018 die Rahmenvereinbarung mit den Siegern des Verfahrens zu unterschreiben.