VBI kritisiert Gebäudeenergiegesetz
Das von der Bundesregierung im Oktober verabschiedete Gebäudeenergiegesetz GEG enthält einen vom Referentenentwurf abweichenden Passus, wonach bei der vorgeschriebenen Energieberatung für größere Sanierungen oder bei Eigentümerwechsel ausschließlich die rund 500 Energieberater der Verbraucherzentrale beauftragt werden dürfen. „Die mehr als 11 000 qualitätsgeprüften und für die Förderprogramme des Bundes zugelassenen freien Energieberater sind dadurch von diesem Markt ausgeschlossen“, kritisiert VBI-Präsident Jörg Thiele: „Das ist nicht nur gesetzlich verordnete Wettbewerbsverzerrung, sondern mit diesem Monopol sind auch Engpässe bei der Energieberatung geradezu vorprogrammiert.“ Der VBI-Präsident fordert, dass der Bundestag hier im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens deutliche Korrekturen vornimmt. Darüber hinaus kritisiert der VBI, dass das neue GEG in der jetzigen Form verpflichtende Beratungen bei anstehenden Sanierungen oder Verkauf nur für Ein- und Zweifamilienhäuser vorschreibt, nicht aber beim Verkauf von Mehrfamilienhäusern. Kritisiert hatte der Verband, dass der Entwurf deutlich hinter dem wirtschaftlich gebotenen Anforderungsniveau zurückbleibe. „Aus VBI-Sicht ist eine Verschärfung der energetischen Anforderungen für Neubauten, insbesondere aber bei Sanierungen im Bestand, um 30 – 40 % vertretbar und zum Erreichen der Klimaschutzziele erforderlich“, wiederholte VBI-Präsident Thiele die Planerkritik.