Nichtbrennbare Gipsfaserplatte
Die fermacell-Gipsfaserplatten verfügen über eine neue Allgemeine Bauartgenehmigung (Z-19.34-2702) für Gebäudeabschlusswände (F90-Baußen/F30-Binnen). In der Allgemeinen Bauartgenehmigung unterscheiden sich drei verschiedene Wandsysteme. Bei allen drei Wandsystemen wird die Innenseite jeweils mit einer >12,5 mm dicken, nichtbrennbaren fermacell-Gipsfaserplatte beplankt. Aufbauvariante für die Wandaußenseite ist für die erste eine Beplankung mit jeweils zwei >12,5 mm dicken, nichtbrennbaren Gipsfaserplatten. Die Dämmung erfolgt mit Mineralwolle oder Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen. Die zweite bietet eine 1-lagige Lösung mit der 15 mm fermacell-Powerpanel HD auf der Außenseite. Die Dämmung erfolgt mit Steinwolle. Neu bei der dritten Variante ist das Aufbringen eines nichtbrennbaren Wärmedämm-Verbundsystems. Der Wandaufbau erfolgt raumseits sowie außenseitig z. B. mit einer 12,5 mm fermacell-Gipsfaserplatte. Außenseitig wird dann das entsprechende WDVS aufgebracht.