Aktuelles Novellierungsverfahren zur Energieeinsparverordnung (EnEV)
Grundpflicht zur Errichtung von Neubauten im Niedrigstenergiegebäudestandard für alle nicht behördlichen Bauten ab 2021 22.01.2018Die Bundesregierung hat heute, am 6. Februar 2013, die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vorgelegten Entwürfe zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes und zur Änderung der Energieeinsparverordnung beschlossen. Anlässe sind die Umsetzung der neu gefassten EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2010/31/EU) sowie der Kabinettbeschlüsse zum Energiekonzept und zur Energiewende vom September 2010 beziehungsweise Juni 2011, soweit sie das Energieeinsparrecht für Gebäude betreffen.
Der Entwurf des EnEG schafft die gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen für die in der EnEV-Novelle vorgesehenen Änderungen. Er sieht außerdem eine Grundpflicht zur Errichtung von Neubauten im Niedrigstenergiegebäudestandard (Behördengebäude ab 2019, alle übrigen Neubauten ab 2021) vor.
Der Entwurf zur EnEV beinhaltet im Wesentlichen Folgendes:
- In den Jahren 2014 und 2016 jeweils Reduzierung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs um durchschnittlich etwa 12,5 Prozent bei Neubauten sowie Reduzierung des zulässigen mittlerenWärmedurchgangskoeffizienten (Wärmedämmung) der Gebäudehülle um durchschnittlich 10 Prozent;
- Keine Verschärfung der Anforderungen im Gebäudebestand;
- Einführung der Pflicht zur Angabe energetischer Kennwerte in Immobilienanzeigen, insbesondere bei Verkauf und Vermietung sowie Einführung der Pflicht zur Übergabe des Energieausweises an den Käufer oder neuen Mieter und Verdeutlichung der bestehenden Pflicht zur Vorlage des Energieausweises an den potenziellen Käufer oder Mieter bei der Besichtigung;
- Ausweitung der Aushangpflichten von Energieausweisen sowie Einführung eines unabhängigen Stichprobenkontrollsystems für Energieausweise und Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen (Ländervollzug);
Auf die Beschlüsse der Bundesregierung folgen das parlamentarische Verfahren zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes sowie das Bundesratsverfahren zur Änderung der Energieeinsparverordnung.
Links zu den aktuellen Entwurfsfassungen des Vierten Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes und der Zweiten Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung werden in Kürze auf der Website des Bundesministeriums eingestellt.