Entwurf einer Novelle von EnEG und EnEV
Nachdem die Novellierung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV) länger schon angekündigt und im Vorfeld von Verbänden wie auch Vertretern der Opposition teils scharf angegriffen worden war, könnte mit dem Beschluss der Novelle am 6. Februar 2013 auf der 132. Kabinettssitzung der Bundesregierung nun eine sachlichere Diskussion folgen; oder ganz schnell die dann rechtsverbindliche Novelle. Im Wesentlichen sollen mit der Kabinettsvorlage zur Novelle die „Mindesteffizienzstandards“ 2014 und 2016 angehoben werden. Und gleich die Entwarnung: allerdings nur bei Neubauten, beim Bestand wird es die vielkritisierte Sanierungspflicht nicht geben. Doch bevor die im Folgenden aufgelisteten wesentlichen Änderungen in Kraft treten, muss die Bundesregierung das EnEG ändern, weil erst dieses den Gesetzgeber dazu ermächtigt, Verordnungen wie die EnEV zu erlassen und/oder zu ändern. Zudem ist Brüssel noch anzuhören:
1. Verschärfung der primärenergetischen Anforderungen (Neubau Wohn- und Nichtwohngebäude um 12,5%, ab 2016 um 25%),
2. Verschärfung der Anforderungen an die Gebäudehülle,
3. Einführung des „Modellgebäudeverfahrens“ („EnEV easy“),
4. stufenweise Senkung des Primärenergiefaktors von Strom,
5. Pflicht zur Nennung von Energiekennwerten in Verkaufsanzeigen,
6. Neuskalierung des so genannten Bandtachos im Energieausweis,
7. Einführung eines Kontrollsystems für Energieausweise und eines Kontrollsystems für Inspektionsberichte von Klimaanlagen,
9. Streichung pauschaler Aufschläge bei gekühlten Wohngebäuden,
10. keine Verschärfung der Anforderungen an den Gebäudebestand bei der Modernisierung der Außenbauteile, und
11. Neudefinition zur Einsichtnahme des Energieausweises.
Die nichtamtliche Lesefassung zum EnEV-Entwurf finden Sie unter
DBZ.de (Stichwort „EnEV Novelle“).