Anforderungen angehoben
Die Novellierung der EnEV 2009 ist beschlossene Sache

Die Bundesregierung hat am 18. März 2009 die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) beschlossen. Mit der Novellierung der EnEV wird ein in 2007 im „Integrierten Energie- und Klimaprogramm“ gefasster Beschluss der Bundesregierung umgesetzt. Anforderungen an Neubauten werden ebenso angehoben wie die für die Modernisierung von Altbauten. Die EnEV 2009 wird erst im Herbst in Kraft treten. Dann gilt: Bis Ende 2011 müssen begehbare Geschossdecken unterm ungedämmten Dach gedämmt werden, Nachtstromspeicherheizungen werden ab dem Jahr 2020 schrittweise außer Betrieb genommen, und die Einhaltung der Vorschriften bei der Modernisierung von Gebäuden muss durch Nachweise von Seiten der Unternehmen bestätigt werden. Zu dieser Meldung passt, dass die KfW und dena neue Förderprogramme zum energieeffizienten Bauen vorgestellt haben. Die Programme stellen rund 1,5 Mrd. € zur Verfügung. Einheitlicher Förderstandard wird zukünftig das neue „Effizienzhaus“ sein.
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