Nicht ohne Architekten
BDA klärt Missverständnisse um die Neufassung der HOAI 22.01.2018Michael Frielinghaus, Präsident des Bundes Deutscher Architekten BDA, widerspricht im Namen der Mitglieder seines Verbandes entschieden der Pressemitteilung des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. (BFW) vom 1.12.2008. In dieser Erklärung werden aus Sicht des BFW Ungereimtheiten in der Neufassung der HOAI aufgeführt, die angeblich eine Beauftragung freischaffender Architekten ausschließen.
„Die sorgfältige inhaltliche Auseinandersetzung mit den Inhalten der HOAI ist wichtig. Eine Gebührenordnung für Architekten dient aber Bauherren und Architekten gleichermaßen und schafft die Grundlage für qualifizierte Planungsleistungen im Sinne der Bauherren“. In einem Gespräch konnte Michael Frielinghaus dem Präsidenten des BFW, Herrn Walter Rasch, die Gründe für den Bestand der HOAI aus Sicht des BDA erläutern: Die geistig-schöpferische Leistung des Architekten als Sachwalter des Bauherrn kannnur durch Honorarsätze erbracht werden, die dem Planer ein auskömmliches Arbeiten ermöglichen; ein Preiswettbewerb führt automatisch zur Reduzierung der Ausführungsqualität.
Der Architekt wäre gezwungen, die Leistungen für den Bauherrn unter ein Mindestmaß zu reduzieren, innovative Ansätze könnten so nicht weiterentwickelt werden, Bauschäden und Folgekosten wären vorprogrammiert. Dies kann nicht im Sinn der Wohnungsunternehmen sein, die sich bisher ebenfalls öffentlich für Nachhaltigkeit und Baukultur eingesetzt haben. Architekten sind die gut ausgebildeten Fachleute, die in engem Zusammenwirken mit ihren Bauherren Gebäude wirtschaftlich und mit einemhohen Maß an Gestaltung und Qualität realisieren. Deutsche Planer genießen weltweit den Ruf, ein hohes gestalterisches und technisches Niveau erreicht zu haben. Dieses Know-how darf nicht einem offenen Preiswettbewerb geopfert werden.
Der Anstieg der Baukosten in den letzen Jahren wurde vor allem durch die Verteuerung von Energie und Rohstoffen aufgrund der erhöhten Nachfrage auf den internationalen Märkten und des Rückgangs der Ressourcen verursacht. Die unter anderem daraus resultierende Entwicklung der Bautätigkeit, die an der gesunkenen Zahl der Baugenehmigungen klar ablesbar ist, ist für alle am Bau Beteiligten alarmierend. Gesetze wie die Energieeinsparverordnung oder das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz dürfen allerdings nicht als preiserhöhende Maßnahmen gesehen werden, sondern sind notwendig und bieten auch Chancen, die Baunachfrage langfristig zu stärken.
Der Klimaschutz und der demografische Wandel sind die vordringlichen Herausforderungenim Wohnungsbau der Zukunft. Diese zukünftigen komplexen Aufgabenstellungen sind nur mit einer fundierten Planung zu bewältigen, die nicht aufs Spiel gesetzt werden darf. Ohne das Zusammenwirken von Bauherren und freischaffenden Architekten können diese jedoch nicht gelöst werden. Aus diesem Grund setzt das Präsidium des BDA weiterhin auf den Dialog mit dem BFW.
Ansprechpartner: BDA, Bundesgeschäftsführer/ Secretary General, Bernd Blaufelder
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