Sonder-Bauministerkonferenz will umfangreichen Wohnungsbau
Die Bauministerkonferenz hat im Rahmen ihrer Sonder-Sitzung am 22. Februar 2019 im Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin eine erste Bilanz nach dem Wohnungsgipfel im September gezogen und weitere Maßnahmen beschlossen 26.02.2019Für das langfristig angestrebte Ziel – so auf der Bauministerkonferenz im Rahmen ihrer Sonder-Sitzung am 22. Februar 2019 im Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin kundgetan – 1,5 Millionen zusätzliche Wohnungen in Deutschland zu errichten, sollen vor allem in den folgenden Bereichen Anstrengungen unternommen werden:
·Investive Impulse für den Wohnungsbau
·Sicherung der Bezahlbarkeit des Wohnens
·Angleichung der Normen und Standards
·Baukostensenkung und Fachkräftesicherung.
Für den Vorsitzenden der Bauministerkonferenz, Schleswig-Holsteins Bauminister Hans-Joachim Grote, sind die Schaffung bezahlbaren Wohnraums und die Verbesserung der Rahmenbedingungen im Wohnungsbau zentrale Punkte der Politik der Bundesländer und es Bundes: „Für meine Länderkolleginnen und -kollegen und für mich ist die Schaffung bezahlbaren Wohnraums eine der Kernaufgaben unserer Arbeit. Dabei kann es nicht die einzelne übergeordnete Maßnahme für ganz Deutschland geben. Verschiedene Handlungsansätze von der sozialen Wohnraumförderung über die Aktivierung von Wohnungsbauflächen, die Städtebauförderung bis zur Digitalisierung und Beschleunigung von Bauplanungs- sowie Baugenehmigungsverfahren müssen wirkungsvoll kombiniert werden.“
Brandenburgs Bauministerin Kathrin Schneider sagte für die A-Länder (SPD-geführt): „Das Thema Bezahlbares Wohnen ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Wir müssen dafür sorgen, dass für jeden Geldbeutel eine passende und moderne Wohnung verfügbar ist. Deshalb ist es eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern, sich verstärkt für den Bau von bezahlbaren Wohnungen einzusetzen. Die Einigung im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat ist ein wichtiges und positives Signal, weil damit die soziale Wohnbauförderung für die kommenden Jahre gesichert ist. Wichtig ist für uns, bei den Planungen für neue Quartiere integriert zu denken. Stadtentwicklung, Bezahlbares Wohnen, Mobilität und Energieeffizienz müssen verknüpft werden.“
Gemeinsam ist nach Angaben Grotes dabei fast allen Ländern, dass die Neubauförderung gestärkt und damit auf die zunehmende Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum in kleinen und großen Städten reagiert werde. In einigen Ländern werde neben dem Neubau hauptsächlich in die Modernisierung von Wohnungen investiert. Der alters- und klimagerechte Umbau stehe in diesen Fällen im Mittelpunkt, um den Wohnraumbestand langfristig qualitativ zu sichern.
Für Ina Scharrenbach, Bauministerin Nordrhein-Westfalens und Sprecherin der B-Länder (CDU-geführt) erfordern insbesondere die stark gestiegenen Baukosten eine kontinuierliche Anpassung der Förderbedingungen: „Eine zunehmende Bedeutung erhalten dabei Zuschüsse oder Tilgungsnachlässe, die immer mehr Länder gewähren. Grundlage zielgerichteter Wohnungspolitik ist in allen Ländern die Kooperation mit den lokalen Partnern der Wohnungswirtschaft und dem Mieterbund. Viele Länder haben zudem in ihren Haushaltsgesetzen bereits Regelungen vorgesehen, oder werden diese kurzfristig aufnehmen, auf deren Grundlage die verbilligte Abgabe von Landesgrundstücken und/oder kommunalen Grundstücken möglich ist. Von dieser Möglichkeit wird auch Gebrauch gemacht. Die Bauministerkonferenz hat heute im Zusammenhang mit kostenträchtigen Standards bei der energetischen Anforderung dargestellt: Bezahlbarer Wohnraum muss gleichwertiges Ziel neben dem Klimaschutz und der Energieeffizienz sein.“
Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, betonte: „Das Wohnen ist und bleibt die soziale Frage unserer Zeit. Deshalb drückt die Bundesregierung gemeinsam mit Ländern und Kommunen mit zahlreichen Maßnahmen aufs Gaspedal, um die Wohnungsengpässe in Deutschland so schnell wie möglich zu beseitigen. Dazu zählt die Verabschiedung der Grundgesetzänderung am 21. Februar 2019, die den Weg für milliardenschwere Bundesfinanzhilfen im sozialen Wohnungsbau freimacht. Damit können wir die Länder auch nach 2019 unterstützen und eine der wichtigsten Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag erfüllen: Die Bereitstellung von mindestens 2 Mrd. Euro zweckgebunden für den sozialen Wohnungsbau. Nach dem erfolgreich gestarteten Baukindergeld werden wir damit eine weitere Maßnahme erfüllen, die auf dem Wohngipfel im September 2018 beschlossen wurde. Das Jahr 2019 bleibt damit ein Jahr der Umsetzung: Als weitere Maßnahmen werden wir beispielsweise die Rechtssicherheit von Mietspiegeln erhöhen, das Wohngeld anheben und das Bauvergaberecht vereinfachen.“
Für den Vorsitzenden der Bauministerkonferenz, Grote, ist das Thema Digitalisierung ein weiterer wichtiger Punkt: „Die Digitalisierung bietet aus Sicht aller Länder erhebliches Potential zur Beschleunigung von Bauvorhaben und zur Senkung der Baukosten. Die Länder bereiten daher die Einführung des digitalen Bauantrages vor. Zum Teil sind die rechtlichen Voraussetzungen bereits geschaffen worden, um das Baugenehmigungsverfahren komplett digital durchführen zu können.“
Zusätzlich ist geplant, die Typengenehmigung in die Musterbauordnung aufzunehmen. Mit diesem Instrument soll die Anwendung von seriellen Bauweisen und die Verwendung von Modulen unterstützt werden. Das heißt, dass für bestimmte Gebäude, die in derselben Ausführung an mehreren Stellen errichtet werden sollen, eine Typengenehmigung erteilt wird. Das ist ein wichtiger Beitrag um Bauen zu erleichtern, zu beschleunigen und kostengünstiger gestalten zu können.
„Anfang der 2000er Jahre war der große langfristige Bedarf an Wohnraum im Allgemeinen und bezahlbarem Wohnraum im Speziellen nicht in dem Maße absehbar, wie er heute tatsächlich ist. Die Bauministerkonferenz arbeitet gemeinsam mit der Bundesregierung intensiv daran, die aktuelle Situation nachhaltig zu verbessern. Wir haben bereits viel erreicht, wir haben viele wichtige Veränderungen und Verbesserungen angestoßen und bereits umgesetzt, aber wir wissen auch, dass noch ein gutes Stück Weg vor uns liegt“, erklärte Grote abschließend.
Über die politisch gefärbten Absichtserklärungen hinaus konnte die Sonder-Sitzung der Bauminister nichts Konkretes in die Märkte tragen. Hier werden wir wohl weiter warten dürfen. Denn dass die Sonder-Bauministerkonferenz "umfangreichen Wohnungsbau" wünscht, dem wird niemand widersprechen wollen. Wie man Wohnungsbau als Reaktion auf Bedarf aber definiert (Sanierung, Neubau, Umbau etc.) und wer hier konkret mit welchem Einsatz loslegen muss, das wird eben nicht kommuniziert. Wir bleiben dran. Be. K.