Auf dem Weg zum Niedrigstenergiegebäude

Die Bundesregierung strebt mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) zum 1. Januar 2016 die nächste Verschärfung an. Gesamtziel ist, die EU-Gebäuderichtlinie umzusetzen, so dass ab 2021 ausschließlich Gebäude errichtet werden, die ihren sehr geringen Energiebedarf überwiegend selbst decken können („Niedrigstenergiegebäude“). Für öffentliche Bauten soll dies bereits ab 2019 der Fall sein. Dafür müssen Architekten und Ingenieure die Konstruktion der Gebäude und ihre Anlagentechnik optimal aufeinander abstimmen. Auf Architekten und Planer kommen im nächsten Jahr folgende EnEV-Vorgaben für neue und bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude zu:

– Die Anforderung an den Jahres-Primärenergiebedarf von Neu-

bauten wird um 25 % verschärft, der Transmissionswärmeverlust

soll um 20 % sinken.

– Dach oder oberste Geschossdecke müssen den Mindestwärme-

schutz (U-Wert von maximal 0,24 W/m²K) erfüllen.

– Der Primärenergiefaktor von Strom fällt rechnerisch von 2,4 auf 1,8.

Hintergrund ist, dass 80 % des häuslichen Energiebedarfs für Hei-

zung und Warmwasser anfallen. Dieser soll insgesamt reduziert und

möglichst viel über regenerative Quellen bereit gestellt werden.

– Im Energieausweis gibt es eine Neuskalierung des Bandtachos für

Wohngebäude bis 250 kWh/(m²a), Modernisierungsempfehlungen

werden gestärkt und die Energieeffizienzklassen A+ bis H ergänzt.

Um diese Ziele mit baulichen Maßnahmen zu erreichen, verbessert die KfW ihre Förderbedingungen im Programm „Energieeffizient Sanieren“. 2016 soll auch das Programm „Energieeffizient Bauen“ neu ausgerichtet werden.

Für die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften wird es punktuelle

Erleichterungen von den Regelungen der EnEV geben. Sie gelten

allerdings nur für Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschafts-

unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbewerber und sind bis Ende 2018 befristet. Wie Bundesbauministerin Barbara Hendricks ausdrücklich betont, sollen die mit der EnEV verfolgten Klimaziele der Bundesregierung im Gebäudebereich davon unberührt bleiben.

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