Novellierte EnEV 2013 in Kraft
Bereits seit dem 1. Mai 2014 ist die novellierte Energieeinsparverordnung in Kraft. Die Novellierung bringt eine Reihe wichtiger Änderungen vor allem rund um den Energieausweis. Die Neuregelungen stärken die Aussagekraft von Energieausweisen und erweitern bzw. verdeutlichen die Pflichten bei Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen, um die Transparenz auf dem Immobilienmarkt zu verbessern. Neue Energieausweise für Wohngebäude enthalten künftig auch die Angabe von Energieeffizienzklassen und müssen spätes-tens bei der Besichtigung eines Kauf- oder Mietobjekts vorgelegt werden. Nach Vertragsabschluss erhält der Käufer oder der neue Mieter eine Kopie des Dokuments. Neues Recht gilt künftig auch für Immobilienanzeigen. Ein weiteres Kernelement der Novellierung ist die Verschärfung der Effizienzstandards für Neubauten um durchschnittlich 25 Prozent ab dem 1. Januar 2016. Diese Neubaustandards sind ein notwendiger, wirtschaftlich vertretbarer Schritt hin zum Niedrigstenergiegebäude. Europarecht bestimmt, dass ab 2021 alle Neubauten als Niedrigstenergiegebäude errichtet werden müssen (neue Behördengebäude schon ab 2019).
Schließlich müssen ab 2015 ineffiziente Heizkessel nach 30 Betriebsjahren stillgelegt werden. Dies betrifft nicht so genannte Brennwertkessel und Niedertemperatur-Heizkessel. Ausnahmen gibt es für viele selbstgenutzte Ein- oder Zweifamilienhäuser.