Baugesetzbuch und die Flüchtlinge

Wir müssen schon in den kommenden Monaten in Deutschland mit vielen hunderttausend Kriegsflüchtlingen rechnen. Diesen eine einigermaßen würdige Unterkunft zur Verfügung zu stellen, wird nicht leicht werden, auch, weil das Baugesetzbuch BauGB hier Umsetzungshürden aufstellt, weil niemand auf die nun anstehenden Anforderungen gefasst war. Es gibt allerdings mit dem § 246 seit 2015 einen relevanten Artikel zur Praxis bei den „Sonderregelungen für einzelne Länder; Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte“, hier aber waren die genannten Ausnahmeregelungen bis zum Ende des Jahres 2019 befristet.

Klara Geywitz, Bundesministerin auch für das Bauwesen, lobte Mitte März den Bundestagsbeschluss zur Aktualisierung des § 246 BauGB und kommentiert: „Das Baugesetzbuch stellt damit einen umfangreichen Instrumentenkasten zur einfachen und flexiblen Planung von Flüchtlingsunterkünften zur Verfügung.“ Die beschlossene Änderung des § 246 erfolgt zusammen mit der Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Gasspeicherung und war für den 8. April 2022 für die Bundesratsbefassung vorgesehen.

www.bmi.bund.de
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