Brandschutz für WDVS-Konstruktionen mit EPS
Seit dem 1. Januar 2016 gelten die vom
Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) angekündigten Änderungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen für schwerent-
flammbare Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) mit EPS-Dämmstoffen.
Die Bauministerkonferenz hatte zwar grundsätzlich festgestellt, dass fachgerecht nach den bisherigen Vorgaben der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen verbaute WDVS gegenüber Raumbränden hinreichend sicher sind. Durch die neuen Änderungen soll jedoch auch der Schutz gegenüber Bränden unmittelbar vor der Fassade verbessert werden.
Für EPS-WDVS mit Putzschicht sind daher künftig folgende Brandriegel notwendig:
– Ein erster Brandriegel wird an der Unterkante des WDVS bzw. maximal 90 cm oberhalb der Geländeoberkante oder
genutzten angrenzenden horizontalen Gebäudeteilen (z. B. Parkdächer) angebracht, d. h. oberhalb des Spritzwasserbereichs.
– Ein zweiter Brandriegel ist über Gelände-oberkante oder angrenzenden horizontalen Gebäudeteilen in Höhe der Decke des 1. OG vorzusehen. Dieser muss zum Sockelriegel einen Achsabstand von 3 m aufweisen. Kann das nicht eingehalten werden, müssen weitere Riegel auf dem EG angebracht werden.
– Ein dritter Brandriegel ist in Höhe der Decke des 3. OG einzubauen, jedoch zu dem darunter angeordneten EG-Brandriegel mit einem Achsabstand von ≤ 8 m. Bei größeren Abständen sind auch hier zusätzliche Brandriegel einzubauen.
– Weitere Brandriegel sind ggfs. vorzusehen an Übergängen der Außenwand zu horizontalen Flächen (z. B. Durchgängen, Durchfahrten, Arkaden), soweit diese in dem durch einen Brand von außen beanspruchten Bereich des 1. bis 3. OG liegen.
– Weiterhin ist ein Abschlussriegel in der Dämmebene des WDVS maximal 1 m unterhalb von angrenzenden brennbaren Bauprodukten (z. B. am oberen Abschluss des WDVS unterhalb eines Daches) anzuordnen.
– Oberhalb der ersten drei Stockwerke werden wie bisher die bekannten Maßnahmen gegen Raumbrände (Sturzschutz über jeder Öffnung bzw. umlaufende Brandriegel) umgesetzt.