Brandschutz unterm Dach
Anschluss von leichten Trennwänden
Durch den Einsatz von Trockenbausystemen können mit verhältnismäßig geringem Kostenaufwand in kurzer Zeit Dachräume mit hoher Wohnqualität geschaffen werden. Der Einbau, besonders der Anschluss von Montagewänden an Holzbalkendecken und Dachschrägen ist in der Regel in den bauaufsichtlichen Nachweisen nicht enthalten. Der Beitrag beschreibt die Einbindung von Montagewänden mit Brandschutzanforderungen in die Kehlbalkendecke und Dachschrägen.
Dächer haben aus Sicht des Brandschutzes zwei Aufgaben. Zum Einen müssen sie verhindern, dass der Brand von außen, d.h. von einen Nachgebäude, zum Anderen von innen nach außen, d.h. auf ein Nachbargebäude, übertragen wird. Der Schutz gegen Brandbeanspruchung von außen wird in der Regel durch eine harte Bedachung erreicht.
Der Schutz gegen Brandbeanspruchung von innen richtet sich u.a. nach der Nutzung des Gebäudes, der Anzahl der Vollgeschosse und der Nutzung des Dachraumes. Von ausschlaggebender Bedeutung für die brandschutztechnischen Anforderungen ist neben Räumen mit Explosions-, erhöhter Brandgefahr oder Sondernutzung besonders die Frage, ob im Dachgeschoss Aufenthaltsräume vorhanden sind oder nicht. Dabei versteht man unter Aufenthaltsräumen solche Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind (z.B. Wohnzimmer, Gästezimmer, Büros). In Sinne der Musterbauordnung 2002 (MBO) sind Flure, Technikräume oder Trockenräume daher keine Aufenthaltsräume. Die nutzungsbedingte Anforderungen an Aufenthaltsräume in Bezug auf die Mindesthöhe sind in den einzelnen Landesbauordnungen (LBO) unterschiedlich geregelt.
Brandschutzanforderungen
Für nichtbenutzbare Hohlräume zwischen der obersten Decke und der Bedachung, in denen Aufenthaltsräume nicht möglich sind, werden an die Dachschräge und die Dachkonstruktion keine Brandschutzanforderungen gestellt. Die Feuerwiderstandsdauer der obersten Decke ergibt sich aus der Gebäudeklasse. Für benutzte Dachräume ohne Aufenthaltsräume bestehen außer der Erschließung mit einer notwendigen Treppe keine Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer des Tragwerkes und der Dachschrägen. Die Feuerwiderstandsdauer der obersten Decke ergibt sich aus der Gebäudeklasse. Eine Nutzung als Hauswirtschafts-, Trockenraum oder Speicher ist möglich. Bei anderen Nutzungen ist zu prüfen, ob sie in Dachräumen angeordnet werden dürfen und ob feuerwiderstandsfähige Abtrennungen notwendig sind.
Einstufiger Ausbau
Für ausgebaute Dachgeschosse mit nur einer Nutzungseinheit, so genannte einstufig ausgebaute Dachgeschosse, über denen keine weiteren Aufenthaltsräume möglich sind, bestehen außer der Erschließung mit einer notwendigen Treppe keine Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer des Tragwerks, der Trennwände und der Dachschrägen. Die Feuerwiderstandsdauer der obersten Decke ergibt sich aus der Gebäudeklasse.
Ausgebaute Dachgeschosse mit Nutzungseinheiten, über denen keine weiteren Aufenthaltsräume möglich sind, müssen mit einer notwendigen Treppe erschlossen werden. Es bestehen keine Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer des Dachtragwerks, der Kehlbalkendecke und der Dachschrägen. Die Nutzungseinheiten sind untereinander durch raumabschließende feuerhemmende Trennwände zu trennen. Die Trennwand muss dabei bis unter die Dachhaut geführt werden. Die Feuerwiderstandsdauer der obersten Decke ergibt sich aus der Gebäudeklasse.
Für ausgebaute Dachgeschosse mit Nutzungseinheiten und notwendigen Fluren müssen die Flurwände feuerhemmend ausgebildet werden. Die Decke muss als raumabschließendes Bauteil einschließlich der sie tragenden Bauteile feuerhemmend hergestellt werden und bis zur Dachhaut der Dachschräge führen. Ist das nicht möglich, sind auch die Dachschrägen als raumabschließende Bauteile feuerhemmend auszuführen. Alternativ kann die Unterseite der Rohdecke und Dachschräge raumabschließend feuerhemmend mit einer Feuerwiderstandsdauer von innen nach außen bekleidet werden. Mit diesen Ausführungen wird das bauaufsichtliche Schutzziel, die Übertragung von Feuer und Rauch in angrenzende Nutzungseinheiten zu verhindern, erreicht. Meist ist hierfür jedoch eine Abweichung (Ausnahme/Befreiung) erforderlich, da das Tragwerk von Rohdecke und Dachschrägen in der Regel nicht feuerhemmend ist. Eine Abstimmung mit der für den Brandschutz zuständigen Stelle ist empfehlenswert.
Mehrstufiger Ausbau
Bei Dachgeschossen mit Aufenthaltsräumen, über denen noch weitere Aufenthaltsräume möglich sind, müssen das untere Dachgeschoss (bei zweistufigem Ausbau) bzw. die unteren Dachgeschosse (bei mehrstufigem Ausbau) sinngemäß die gleichen Anforderungen erfüllen wie Normalgeschosse. Die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer des Tragwerkes und der raumabschließenden Trennwände und Decken ergeben sich aus der jeweiligen Gebäudeklasse. Für das obere (bei zweistufigem Ausbau) bzw. das oberste (bei mehrstufigem Ausbau) Dachgeschoss mit Aufenthaltsräumen gelten die gleichen Anforderungen wie an Dachgeschosse mit Aufenthaltsräumen im einstufigen Ausbau.
Raumabschließende Trennwände
Nach den Anforderungen der MBO und den darauf aufbauenden LBO sind raumabschließende feuerbeständige Trennwände z.B. zwischen Nutzungseinheiten, zum notwendigen Flur, zum notwendigen Treppenraum und zu Räumen mit Explosions- oder erhöhter Brandgefahr im Dachraum bis unter die Dachhaut zu führen. Alternativ können Trennwände nur bis zur Rohdecke geführt werden. In diesem Fall ist die Decke als raumabschlie-ßendes Bauteil einschließlich der sie tragen-den und aussteifenden Bauteile feuerhemmend herzustellen. Bei der Führung bis an die Dachhaut ist besonders auf die Ausbildung der oberen An- oder Abschlüsse der feuerwiderstandfähigen Trennwand zu achten. Diese sind in der gleichen Feuerwiderstandsdauer wie die Trennwand herzustellen.
Wandanschlüsse im Dachgeschossausbau
Im ausgebauten Dachgeschoss mit Nutzungseinheiten und notwendigem Flur kann der Anschluss der Montagewände an eine raumabschließende feuerhemmende Massivdecken als starr angespachtelter Anschluss nach DIN 4102-4 Abschnitt 4.10.5 oder nach dem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis (abP) erfolgen (siehe hierzu auch Merkblatt 3 „Gipsplattenkonstruktionen Fugen und Anschlüsse“ des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V.). Alternativ zu den genannten Ausführungen kann die Montagewand an eine Decke in Holzbauart mit Deckenbekleidung nach DIN 4102-4 Abschnitt 5.2 bzw. 5.3. oder nach abP angeschlossen werden.
Decken (Dächer sind gleichgestellt) in Holzbauart werden brandschutztechnisch in Decken in Holztafelbauweise und in Holzbalkendecken aufgeteilt. Dabei können die Holzbalkendecken mit vollständig freiliegenden, mit teilweise freiliegenden oder vollständig verdeckten Holzbalkendecken ausgebildet werden. Die Beplankungsdicke hängt u.a. von der Konstruktionsart, der Anzahl der Plattenlagen und der Dämmschicht im Zwischendeckenbereich ab bzw. davon, ob eine oberseitige Verschalung vorhanden ist oder nicht. Die Deckenschicht kann auch als selbständige Unterdecke/Deckenbekleidung ausgebildet werden.
Die Möglichkeit des Anschlusses einer Montagewand an eine Deckenbekleidung oder Unterdecke muss in dem abP für Holzbalkendächer/Holzbalkendecke beschrieben sein. Das Detail des Anschlusses ist dem abP der Montagewand zu entnehmen. Der Anschluss an Holzbalkendecken bzw. -dächer muss kraftschlüssig mit der Kehlbalkenlage bzw. dem Sparren oder an der Deckenbekleidung ausgeführt werden. Dabei bringt der Anschluss direkt an die durchlaufende Beplankung schall- und brandschutztechnische Nachteile mit sich. Für den Schallschutz kann hier das Trennen der Beplankung im Anschlussbereich bereits eine Verbesserung bringen. Günstiger ist es jedoch, die Montagewand in die Kehlbalkendecke einzubinden. Hierbei wird die Deckenbekleidung/Unterdecke im Anschlussbereich ausgespart und die Montagewand bis an die Balkenlage geführt. Wenn die Montagewände quer zur Deckenspannrichtung oder zwischen den Balken angeschlossen werden, empfiehlt es sich, im Deckenhohlraum Auswechslungen bzw. Füllhölzer vorzusehen.
Anschlüsse an Kehlbalken
Soll die raumabschließende feuerhemmende Montagewand parallel zu den Kehlbalken zwischen den Kehlbalken eingebunden werden, dann muss die feuerhemmende Deckenbekleidung/Unterdecke unterbrochen werden. Die Montagewand kann an der oberen Verschalung (z.B. 13 mm Spannplatte bzw. 21 mm gespundete Bretter) der Kehlbalkendecke kraftschlüssig angeschlossen werden.
Eine Anschlussdichtung zwischen Profil und Anschlussbauteil ist vorzusehen. Der Anschluss der Unterdecke/Deckenbekleidung sollte mit einem U-Anschlussprofil hinterlegt werden. Der Hohlraum zwischen den Kehlbalken sollte immer mit einer Mineralwolle mit einem Schmelzpunkt ≥ 1 000 °C ausgefüllt werden, auch wenn an dieser Stelle eine Brandschutzdecke ohne Mineralwollauflage möglich ist. Verfügt die Kehlbalkendecke oder Dachschräge über keine obere Verschalung, so ist zwischen den Holzbalken eine Auswechslung aus UD- und CD-Profilen (alternativ aus Dachlatten) einzubauen. Diese Auswechslung ist entsprechend der Beplankungsdicke der feuerhemmenden Unterdecke (min. jedoch 15 mm) auszuführen. An diese Auswechslung kann die Montagewand dann kraftschlüssig angeschlossen werden.
Ist mit einer Deckendurchbiegung ≥ 10 mm infolge Lasteinwirkung oder einer Verformung der Holzbalkendecke oder Dachschräge z. B. durch auftretende Windkräften zu rechnen, ist ggf. der Anschluss gleitend auszuführen. Der gleitende Anschluss wird gebildet, indem ein zusätzliches Anschlussholz oder ein Gipsplattenbündel eingebaut wird.
Wichtig:
Besonders zu beachten und unbedingt vorher abzuklären ist, dass die Anschlüsse der Trennwände an die unterseitige Bekleidung der Rohdecke (Kehlbalkenlage) und die Anschlüsse der unterseitig bekleideten Rohdecke an die unterseitigen Bekleidungen der Dachschrägen gemäß den jeweils erforderlichen Verwendbarkeitsnachweisen (abP) und Ausführungsvorschriften der Hersteller möglich sind. In der Regel bedeutet dies, dass systemkonforme Lösungen angewendet werden, also Trennwand, Rohdeckenbekleidung und Bekleidung der Dachschrägen von einem Hersteller (Auszug aus Brandschutzatlas, Abschnitt 8.31).