Feuchteschäden
Entwässerung einer erdüberschütteten Decke
Zusammenfassung
Angrenzend an einen vom Gebäude vollständig umschlossenen und intensiv begrünten Innenhof waren Feuchteschäden aufgetreten. Hierfür war einerseits eine unzureichende Anschlusshöhe der Abdichtung ursächlich. Andererseits war das Entwässerungssystem der Hofdecke bereits für die Berechnungsregenspende nicht ausreichend dimensioniert. Im Fall eines Starkregens konnte somit ein Wasserstau auftreten und das Wasser konnte die Abdichtung beim Anschluss hinterlaufen.
Der Schadensfall zeigt auf, wie wichtig eine ausreichende Auslegung der Regenentwässerung vor allem bei umschlossenen Flächen bzw. bei einer Innenentwässerung ist.
Sachverhalt
Im Untergeschoss eines gewerblich genutzten Gebäudes waren jeweils angrenzend an einen Innenhof Feuchteschäden aufgetreten. Im Rahmen einer Begutachtung sollte geklärt werden, auf welche Ursache die Feuchteschäden zurückzuführen waren. Darüber hinaus sollten Maßnahmen zur Beseitigung der Feuchteschäden und insbesondere auch der Schadensursache empfohlen werden.
Feststellungen
Der Innenhof war von dem Gebäude vollständig umschlossen. Unterhalb des Hofes befand sich im Wesentlichen eine Tiefgarage. Die Fläche des Innenhofes war bereichsweise mit einem Pflasterbelag versehen. Die übrigen Bereiche waren intensiv begrünt mit Stauden und Gehölzen.
Die Vegetationstragschicht in den begrünten Bereichen war angeschüttet. Das heißt, die Oberfläche der Vegetationstragschicht wies ein höheres Niveau als der angrenzende Pflasterbelag auf. Sie war überwiegend auch zur Fassade des Gebäudes hin abfallend (Bild 1). Vor der Fassade befand sich ein vegetationsfreier Streifen mit Kies und einer Rinne. In den von Feuchteschäden betroffenen Bereichen waren bodentiefe Fenster bzw. eine Pfosten-Riegel-Fassade vorhanden.
Die Entwässerung des Innenhofes erfolgte über insgesamt vier Bodenabläufe. In diese Abläufe gelangten sowohl das Oberflächenwasser der Vegetationstragschicht wie auch das in einer Dränschicht anfallende Überschusswasser. Die Abläufe waren jeweils mehrere Meter von der Fassade des Gebäudes entfernt. Nahe bei der Fassade befand sich im Bereich einer kleinen Mulde eine Wasserpfütze (Bild 2). Vor dem Ortstermin hatte es ergiebige Niederschläge gegeben.
Um Feststellungen zur Baukonstruktion und insbesondere zum Anschluss der Abdichtung bei der Fassade zu erlangen, wurde eine zerstörende Prüfung vorgenommen. In diesem Zusammenhang wurde zunächst der Kies entfernt und somit die Rinne vor der Fassade freigelegt. Dabei wurde festgestellt, dass die Rinne nicht an einen Ablauf angeschlossen war, sondern dass sie einen gelochten Rinnenkörper aufwies (Bild 3).
Die Rinne war auf einen unbewehrten Beton gebettet, so dass ihre Oberkante nahezu an dem angrenzenden Fensterblech anlag. Nach Entfernung der Rinne und des Betons wurde festgestellt, dass zum Zeitpunkt des Ortstermins hier ein Wasserstand von mehreren Zentimetern auf der Abdichtung vorhanden war (Bild 4). Die Abdichtung aus einer Kunststoffbahn war mit einer Bautenschutzmatte abgedeckt. Im Bereich der Aufkantung bei der Fassade war sie durch ein Blech verdeckt.
Unterhalb des Bleches befanden sich eine Dämmung sowie eine Betonaufkantung. Die Abdichtungsbahn war dort hochgeführt und mittels eines Folienbleches fixiert (Bild 5). Der obere Abschluss der Abdichtung befand sich etwa in einer Höhenlage mit der Oberkante der Rinne.
Nach der Demontage des Fensterblechs war ersichtlich, dass im Anschlussbereich
des Abdeckbleches eine Verbundabdichtung
aufgebracht worden war (Bild 6). Diese
Verbundabdichtung überbrückte somit die
Fuge zwischen dem Abdeckblech und der
Betonaufkantung. Die vorgefundene Konstruktion ist im Bild 7a nochmals skizziert.
Bewertung
Der Feuchteschaden ist maßgeblich durch zwei zusammenhängende Faktoren verursacht: Eine unzureichende Anschlusshöhe der Abdichtung über der Geländeoberfläche einerseits und eine unzureichende Entwässerung des Innenhofes andererseits.
Zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung stand bei der Untersuchungsstelle mehrere Zentimeter hoch Wasser auf der Abdichtung. Bei einer weiteren Stelle war eine Wasserpfütze vorhanden. Insofern ist davon auszugehen, dass die Abdichtung grundsätzlich funktionsfähig ist. Anderenfalls wären zum Zeitpunkt des Ortstermins Durchfeuchtungen bzw. Wassereintritte z. B. im Bereich von Durchdringungen der Decke zu erwarten gewesen. Dies war jedoch nicht der Fall.
Bei der untersuchten Stelle befand sich der obere Abschluss der Kunststoffbahn bzw. des Folienbleches etwa in einer Höhenlage mit der Oberkante der Rinne. Sowohl nach der zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes gültigen DIN 18195-5:2000-08 [1] wie auch nach der heute anzuwendenden Fassung der Norm [2] wäre jedoch eine Führung der Abdichtung bis zu einer Höhe von mindestens 15 cm oberhalb der Geländeoberfläche erforderlich gewesen. Die vor der Fassade befindliche Rinne ist nicht an die Entwässerung angeschlossen und somit wirkungslos. Sie stellt damit keine besondere Maßnahme im Sinne der Norm [1], [2] gegen das Eindringen von Wasser oder das Hinterlaufen der Abdichtung dar. Dies wird im Folgenden noch näher erläutert werden.
Die mangelhafte Anschlusshöhe der Abdichtung war offensichtlich bereits zu einem früheren Zeitpunkt aufgefallen. Hierauf deutet die Verbundabdichtung hin, durch die voraussichtlich der Anschluss der Kunststoffbahn zusätzlich gegen einen Wassereintritt geschützt werden sollte. Ebenso wie die Rinne ist jedoch auch die Verbundabdichtung weitgehend wirkungslos. Bei einem Wasserstau kann das Wasser unterhalb des Verwahrbleches und somit unterhalb der Verbundabdichtung bis zum oberen Abschluss des Folienbleches ansteigen und dort die Kunststoffbahn hinterlaufen (vgl. Bild 7a). Über die Betonaufkantung kann das Wasser prinzipiell auch in das Erdgeschoss des Gebäudes eindringen.
Die Bildung eines Wasserstaus im Bereich der Fassade des Gebäudes wird durch mehrere Faktoren begünstigt. Zunächst fällt die Oberfläche der Vegetationstragschicht zur Fassade hin ab, so dass oberflächig abfließendes Wasser dem kritischen Anschlussbereich zugeleitet wird. Darüber hinaus ist die Dränschicht bereichsweise nicht vorhanden oder nicht wirksam, so dass sich nahe der Fassade Wasser auf der Abdichtung anstauen kann. Aufgrund des gelochten Rinnenkörpers kann das Wasser über die Rinne der Fassade bei einem Wasserstau eher zugeführt werden, als dass es über die Rinne abgeleitet würde.
Eine Berechnung auf Grundlage der Entwässerungsnorm DIN1986-100 [3] ergibt, dass das Abflussvermögen der vorhandenen vier Abläufe bereits für die Berechnungsregenspende nicht ganz ausreichend ist. Entsprechend der DIN 1986-100 [3] muss das Entwässerungssystem inklusive der Notentwässerung jedoch mindestens das am Gebäudestandort über fünf Minuten zu erwartende Jahrhundertregenereignis ableiten können. Für die Regenspenden sind die Werte nach KOSTRA-DWD 2000 (KOordinierte STarkniederschlags-Regionalisierungs-Auswertungen des Deutschen Wetterdienstes) zu verwenden. Die Regenspenden für das Jahrhundertregenereignis sind demnach abhängig vom Gebäudestandort bis nahezu doppelt so groß wie die Berechnungsregenspenden für den Bemessungsfall. Vor diesem Hintergrund ist es plausibel, dass bei einem Starkregenereignis sich zeitweise Wasser auf der Abdichtung stauen und in der Folge den Abdichtungsanschluss bei der Fassade hinterlaufen kann.
Bei der Bemessung der Regenentwässerung intensiv begrünter Flächen ist der Abflussbeiwert als Verhältniswert der vorhandenen Regenabflussspende zur Regenspende eines Blockregens zugrunde zu legen. Die DIN 1986-100 [3] gibt in dieser Hinsicht für intensiv begrünte Flächen pauschal einen Abflussbeiwert von 0,3 vor. Detailliertere Angaben hierzu enthält die FLL-Richtlinie [4], die abhängig von der Aufbaudicke und der Dachneigung unterschiedliche Abflussbeiwerte angibt. In der FLL-Richtlinie [4] wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass bei Verwendung von Dränschichten mit hoher Entwässerungsleistung die tatsächlichen Abflussbeiwerte abweichen können und in der Regel deutlich höher liegen. Insofern ist es gerade bei einer vollständig vom Gebäude umschlossenen Fläche zweckmäßig, das Abflussvermögen der Abläufe eher großzügig zu bemessen.
Instandsetzung
Die Beurteilung hat ergeben, dass die vorhandenen Abläufe bereits für die Berechnungsregenspende nicht ausreichend dimensioniert sind. Daher ist primär eine Überarbeitung der Regenentwässerung erforderlich. Insbesondere ist dabei der Jahrhundertregen als maßgebendes Ereignis zur Bemessung der Notentwässerung zu beachten.
Eine nachträgliche Änderung der Baukonstruktion im Hinblick auf die erforderliche Anschlusshöhe der Abdichtung ist praktisch kaum möglich. Jedoch kann die Aufbauhöhe der Begrünung mit einem verhältnismäßigen Aufwand verringert werden, um auf diesem Weg eine ausreichende Anschlusshöhe der Abdichtung zu erreichen; Bild 7b skizziert die Instandsetzungsempfehlung. Allerdings hat eine geringere Dicke der Vegetationstragschicht Einschränkungen hinsichtlich der Auswahl der Pflanzen zur Folge. Einige aktuell vorhandene Gehölze können dann nicht mehr verwendet werden, wodurch sich letztlich das Erscheinungsbild der Begrünung deutlich ändert.