Oft als Hochpunkt ausgeführtMangelhafte Abdichtungsanschlüsse
am Bodenablauf
am Bodenablauf
Zusammenfassung
In einer Gewerbeküche waren die Ablaufkörper von Bodenabläufen falsch eingebaut. Bei den Flanschen war jeweils eine Aufkantung vorhanden, so dass die Abläufe in der Abdichtungsebene Hochpunkte darstellten. Die erforderliche Entwässerung der Abdichtungsebene war dadurch nicht in ausreichendem Maße möglich. Bei einem Ablauf war die Abdichtung bei der Aufkantung beschädigt; hier besteht bei verkehrter Montage des Flansches generell ein deutlich erhöhtes Schadensrisiko.
An Geschossdecken werden in der Regel brandschutztechnische Anforderungen gestellt. Dies ist auch hinsichtlich des Einbaus von Bodenabläufen relevant; eine erforderliche Feuerwiderstandsfähigkeit der Decke darf durch einen Ablauf bzw. eine Durchdringung nicht beeinträchtigt werden.
Sachverhalt
In den Räumlichkeiten unterhalb einer Gewerbeküche wurden Feuchteschäden festgestellt, die offensichtlich von Undichtigkeiten in der Abdichtung des Küchenfußbodens herrührten. Durch den Betreiber wurde insbesondere ein zeitlicher Zusammenhang zwischen der Reinigung der Küche und einem daraufhin zu beobachtenden Wasserdurchtritt durch die entsprechende Geschossdecke festgestellt.
Im Rahmen einer Begutachtung sollte die genaue Ursache der Feuchteschäden geklärt werden. Darüber hinaus sollte bewertet werden, inwieweit hinsichtlich der Abdichtung des Küchenfußbodens technische Mängel vorlagen.
Feststellungen
Die Gewerbeküche befand sich im Erdgeschoss des Gebäudes. Das Untergeschoss wurde für Personalräume genutzt; unterhalb der Küche lagen Räume mit abgehängten Unterdecken. An mehreren Deckenplatten waren braune Verfärbungen infolge einer Feuchteeinwirkung vorhanden. Die betroffenen Deckenplatten waren weitgehend bereits angehoben und auf benachbarte Deckenplatten geschoben worden, so dass die Massivdecke sowie die unter der Massivdecke geführten Installationen zugänglich waren.
Die Schadensstellen lagen sämtlich in Bereichen, bei denen Durchdringungen der Massivdecke vorhanden waren. Dort befanden sich die Ablaufkörper unterschiedlicher Bodenabläufe mit quer oder senkrecht angeschlossenen Stutzen für die Rohrleitungen.
Auf Bild 1 ist die Durchdringung eines Bodenablaufs mit senkrecht angeschlossenem
Stutzen zu sehen. Die Deckenplatten der
Unterdecke unterhalb dieses Ablaufs wiesen Feuchtespuren auf. Darüber hinaus waren am Abflussrohr, an der Unterseite der Massivdecke sowie an der Dämmung einer unterhalb der Durchdringung geführten Leitung Feuchteschäden vorhanden.
Bild 2 zeigt die Unterseite eines Bodenab-laufs anderer Bauart mit quer angeschlossen-em Stutzen. Der Ablaufkörper war in einen nachträglich hergestellten Deckendurchbruch eingebaut und der Zwischenraum zur Decke war mit Polyurethanschaum ausgefüllt worden. Auch hier wiesen die Deckenplatten der Unterdecke Feuchtespuren auf.
Zur Klärung der Ursache des Wasserdurchtritts wurden in der Gewerbeküche im Erdgeschoss zerstörende Prüfungen vorgenommen. Dazu wurde die Fußbodenkonstruktion im Bereich der beiden vorstehend beschriebenen Abläufe geöffnet. Bild 3 zeigt die Oberseite des Ablaufs mit senkrecht angeschlossenem Stutzen in der Küche. Der Fußbodenaufbau wurde in einem Eckbereich des Ablaufs bis zur Abdichtungsebene entfernt. Die Konstruktionshöhe des Fußbodens betrug etwa 11 cm: Unterhalb des Fliesenbelags befand sich ein bewehrter Zementestrich auf einer Polystyroldämmung. Darunter war eine Abdichtung aus Bitumenbahnen vorhanden. Der Ablauf schloss mit einem Pressdichtungsflansch an die Abdichtung an (Bild 4). Es wurde festgestellt, dass der Ablaufkörper derart auf der Massivdecke eingebaut worden war, dass sich beim Festflansch eine Aufkantung in der Größenordnung von 2 cm (inklusive Abdichtung) ergab. Bereichsweise befand sich der Estrich unmittelbar auf dem Flansch bzw. der Abdichtung (Bild 5). Die Abdichtung war bei der Aufkantung in scharfem Knick hochgeführt worden; sie war dort bereichsweise beschädigt (Bild 6).
Auf Bild 7 ist die Oberseite des Ablaufs mit quer angeschlossenem Stutzen zu sehen. Die Fußbodenkonstruktion war hier analog zur ersten Öffnungsstelle ausgeführt (Bild 8). Der Ablauf war wiederum mittels eines Pressdichtungsflansches an die Abdichtung aus Bitumenbahnen angeschlossen (Bild 9). Der Ablaufkörper war derart montiert, dass der Flansch über die Massivdecke überstand und sich somit der Anschluss der Abdichtung in Relation zur angrenzenden Abdichtungsebene an einem Hochpunkt befand.
Seitens des Betreibers wurde erläutert, es seien zur Prüfung der Dichtigkeit die Abläufe bis zum oberen Rand mit Wasser gefüllt worden. Die Ablaufrohre seien hierzu provisorisch stillgelegt worden. Hierbei sei im Untergeschoss u. a. bei der Durchdringung Wasser ausgetreten. Zur Überprüfung der Dichtigkeit der Flanschkonstruktion wurde der Ablauf daher provisorisch stillgelegt und mit Wasser gefüllt. Der Füllstand wurde so gewählt, dass das Wasser gerade nicht im Bereich der unteren Ablaufebene austrat; der Wasserstand im Ablauf entsprach insofern etwa dem Niveau des Abdichtungsanschlusses. Nach kurzer Zeit trat dann Wasser unterhalb des Losflansches auf der Abdichtung hervor (Bild 10).
Bewertung
Das Schadensbild und die Ergebnisse der Prüfungen zeigen, dass bei den Durchdringungen im Bereich der Abläufe Undichtigkeiten in der Abdichtung des Bodens vorhanden sind. Fußböden gewerblicher Küchen zählen gemäß DIN 18195-5 [1] zu den hoch beanspruchten Flächen und sind entsprechend abzudichten. Hierbei ist sicherzustellen, dass „das auf die Abdichtung einwirkende Wasser dauernd wirksam so abgeführt wird, dass es keinen bzw. nur einen geringfügigen hydrostatischen Druck ausüben kann“. Weiter heißt es in der Norm [1]: „Abläufe zur Entwässerung von Belagoberflächen, die die Abdichtung durchdringen, müssen sowohl die Nutzfläche als auch die Abdichtungsebene dauerhaft entwässern“. Zu Los- und Festflanschkonstruktionen führt die DIN 18195-9 [2] aus: „Die Festflansche sind im Bauwerk zu verankern und so einzubauen, dass ihre Oberflächen mit den angrenzenden abzudichtenden Bauwerksflächen eine Ebene bilden“.
Bei beiden untersuchten Abläufen liegt zunächst ein technischer Mangel hinsichtlich des Einbaus der Ablaufkörper vor. Diese wurden jeweils derart montiert, dass sich ein Hochpunkt in der Abdichtungsebene beim Ablauf ergibt. Eine Entwässerung der Abdichtungsebene – wie in der DIN 18195-5 gefordert – ist dadurch nicht mehr ausreichend möglich. Die fehlerhafte Einbauposition der Ablaufkörper mit dem Festflansch oberhalb der Massivdecke führt zu der unerwünschten Aufkantung mit einer Höhe, die der Dicke des Flansches entspricht (Bild 11). Wird dann die Abdichtung von der Massivdecke auf den (überstehenden) Flansch geführt, besteht bei der Aufkantung ein deutlich erhöhtes Schadensrisiko (vgl. Bild 6). Korrekt wäre der Einbau der Ablaufkörper derart, dass die Oberkante des Flansches bündig mit der Oberkante der Massivdecke liegt (Bild 12). Einige Hersteller geben das entsprechende Maß ausdrücklich in den Montageanleitungen vor.
Über die falsche Montage der Ablaufkörper hinaus war bei dem zunächst geprüften Ablauf mit quer angeschlossenem Stutzen die Abdichtung beschädigt; durch den unmittelbar anschließenden Estrich war dort die Abdichtung bei der Aufkantung in (zu) hohem Maße mechanisch beansprucht. Bei dem zweiten Ablauf strömte im Verlauf der Prüfung zwischen der Abdichtung und dem Losflansch Wasser hervor. Das bedeutet, dass die Pressdichtung nicht funktioniert. Wasser kann dort somit auch zwischen die Abdichtung und den Ablaufkörper und damit unter die Abdichtungsebene gelangen.
Im Resultat weisen die überprüften Abläufe mehrere (abdichtungs-)technische Mängel auf:
Die Ablaufkörper beider Abläufe sind verkehrt eingebaut, so dass die Abdichtungsebene beim Ablauf jeweils einen Hochpunkt aufweist und sich eine unzulässige Aufkantung ergibt. Bei einem Ablauf ist die Abdichtung bei der Kante des Flansches beschädigt und damit funktionslos. Bei dem weiteren Ablauf ist der Pressdichtungsflansch funktionslos.
Neben den abdichtungstechnischen Mängeln bestehen noch weitere (brandschutz-)technische Mängel: Nach den Bauordnungen der Länder bzw. der Musterbauordnung [3] bestehen für Decken i. d. R. Anforderungen hinsichtlich der Feuerwiderstandsfähigkeit. Leitungen dürfen durch solche Decken nur hindurchgeführt werden, wenn „eine Brandausbreitung ausreichend lang nicht zu befürchten ist oder Vorkehrungen hiergegen getroffen sind“ [3]. Konkret bedeutet dies, dass Leitungen entweder durch Abschottungen geführt werden müssen oder dass sie innerhalb von Installationskanälen geführt werden müssen, die wiederum eine ausreichende Feuerwiderstandsfähigkeit aufweisen [4].
Bei dem Ablaufkörper mit dem quer angeschlossenen Stutzen war einerseits der Zwischenraum zur Massivdecke mit (brennbarem) Polyurethanschaum ausgefüllt. Andererseits befand sich die Anschlussleitung nicht gänzlich im Deckenquerschnitt; sie war darüber hinaus unmittelbar neben dem Ablaufkörper in den Bereich unterhalb der Massivdecke verzogen (vgl. Bild 2). Die Durchdringung erfüllt damit keine Brandschutzanforderungen. Die Verwendung eines Ablaufkörpers mit quer angeschlossenem Stutzen ist hier nicht nur wenig zweckmäßig; sie bewirkt einen unnötigen Montageaufwand. Zweckmäßig wäre der Einbau eines Ablaufs mit senkrecht angeschlossenem Stutzen unter Verwendung einer Brandabschottung gewesen.
Instandsetzung
Zur Beseitigung der technischen Mängel ist es erforderlich, die Abläufe komplett auszubauen bzw. auszutauschen. In der Gewerbeküche muss die Fußbodenkonstruktion in dem Bereich um die Abläufe soweit entfernt werden, dass eine ausreichende Anschlussmöglichkeit an die Abdichtung im Flächenbereich besteht. Die Flansche der Ablaufkörper sind in ausreichendem Maße in den Deckenquerschnitt einzubinden, so dass die Oberkante des Flansches bündig mit der Oberkante der Massivdecke liegt (vgl. Bild 12). Im Hinblick auf die brandschutztechnischen Anforderungen sowie die vorhandene Leitungsführung unterhalb der Massivdecke ist es zweckmäßig, Abläufe mit senkrecht angeschlossenen Stutzen und geeigneten Brandabschottungen zu verwenden.
Die nachträgliche Herstellung einer Vertiefung in der Massivdecke entsprechend der Flanschdicke des Ablaufs ist aufwändig. Daher kann es bei Neubauten zweckmäßig sein, den Ablaufkörper an der Bewehrung zu fixieren und so in der Decke einzubetonieren. Zur Vermeidung von Verunreinigungen des Ablaufs durch Beton sind dann allerdings Schutzmaßnahmen erforderlich.
Schon gewusst?
Die Normenreihe DIN 18195 wird bereits seit einiger Zeit grundlegend überarbeitet. Die Regelungen werden in die Normenreihen DIN 18531 bis DIN 18535 übernommen werden. Die „neue“ Norm für Abdichtungen von Innenräumen wird dann die DIN 18534 sein. Diese liegt zurzeit als Entwurf [5], [6], [7] vor.
Quintessenz
Bei der Montage von Bodenabläufen ist zu beachten, dass die Belagsebene und die Abdichtungsebene entwässert werden müssen. Zur Entwässerung der Abdichtungsebene sowie für einen fachgerechten Anschluss ist es erforderlich, dass die Oberkante des Flansches bündig mit der Oberkante der Massivdecke liegt. Neben den abdichtungstechnischen Anforderungen sind vielfach auch brandschutztechnische Anforderungen zu berücksichtigen.