„Konstanzer Modell“ EU-weit bestätigt
An der Hochschule Konstanz für Technik, Wirtschaft und Gestaltung können ArchitekturstudentInnen schon nach acht Semestern einen Abschluss erreichen, der ihnen nach weiteren zwei Jahren Praxistätigkeit die europaweite Niederlassung als ArchitektInnen ermöglicht. Damit sind alle Konstanzer Studiengänge im Fach Architektur notifiziert.
In der Regel ist es so, dass AbsolventInnen nach einem 6-semestrigen Bachelorstudium in ihrem Beruf zwar arbeiten, sich aber nicht „ArchitektIn“ nennen oder sich selbständig machen können. Für den geschützten Titel
benötigen alle angehenden ArchitektInnen zusätzlich ein 4-semestriges Masterstudium und Berufspraxis von mindestens zwei Jahren, um sich danach bei der Kammer als „ArchitektIn“ eintragen zu können.
Seit 2013 gibt es an der Konstanzer HTWG zusätzlich einen 8-semestrigen Bachelorstudiengang mit beantragter EU-Anerkennung, damals der erste in Deutschland und als „Konstanzer Modell“ bekannt geworden: Zwei Studiengänge führen in sechs oder acht Semestern zum Bachelor-Abschluss, dazu wird ein 4-semestriger Masterstudiengang angeboten.
Durch eine Gesetzesänderung in den Vorschriften zur europaweiten Anerkennung von beruflichen Abschlüssen wurde 2016 eine erneute Notifizierung nötig, hier musste der Fachbereich Architektur darlegen, welche Qualifikationen die jeweiligen Abschlüsse vermitteln. Alle EU-Mitgliedsstaaten konnten Einwände gegen eine Anerkennung des Abschlusses vorbringen, aber nach rund einjähriger Verfahrenszeit steht fest: Die Architekturausbildung an der HTWG Konstanz wird in ihrer ganzen Bandbreite europaweit anerkannt.