Neue Förderstandards
Die KfW hat zum 1. April 2016 ihr Förderangebot im Programm „Energieeffizient Bauen“ erneuert. Das Effizienzhaus 70 entspricht nun dem gesetzlichen Mindeststandard bei Wohnungsneubauten, die Förderung im Programm „Energieeffizient Bauen“ ist damit beendet. Weiter im Angebot bleiben die beiden Förderstandards KfW-Effizienzhaus 55 und 40. Zusätzlich führt die KfW das Effizienzhaus 40 Plus ein. Dafür muss der geförderte Neubau übers Jahr gesehen mehr Energie erzeugen, als er verbraucht, und ein wesentlicher Teil des Energiebedarfs unmittelbar am Gebäude erzeugt und gespeichert werden. Für das KfW-Effizienzhaus 55 wird ein vereinfachtes Nachweisverfahren angeboten, das „KfW-Effizienzhaus 55 nach Referenzwerten“. Bei diesem Effizienzhausstandard kann aus standardisierten Maßnahmenpaketen für Gebäudehülle und Anlagetechnik gewählt werden.
Passivhäuser werden von der KfW-Bank weiterhin gefördert, auch wenn sie nicht explizit genannt sind. Mit den neuen Förderbedingun-gen der KfW für energieeffiziente Wohngebäude ändert sich jedoch das Nachweisverfahren. Grundlage bleibt dabei das Planungstool Passivhaus-Projektierungspaket (PHPP), ein entsprechendes Update steht bereits zur Verfügung. Der energetische Nachweis gegenüber der Förderbank wird darin gemäß dem Effizienzhaus-Verfahren geführt. Der KfW-Fördernachweis kann mit dem PHPP künftig nicht nur für Passivhäuser, sondern auch für andere energieeffiziente Neubauten geführt werden. Außerdem lassen sich mit dem Tool wie gewohnt Energieausweise und der gesetzlich verpflichtende Nachweis der EnEV für Wohngebäude erstellen.