Perspektiven für Mehrwerte
Barrierefreiheit hat viele
Facetten
Facetten
Dass die Bevölkerung immer älter wird, ist nichts Neues mehr. Barrierefreiheit ist heute kein Minderheiten- oder Randgruppenthema, sondern eine existentielle Aufgabe unserer Gesellschaft. Mit der Zunahme älterer Nutzer gewinnen barrierefreie Konzeptionen bis ins Detail an Bedeutung. Altern ist keine Krankheit, sondern ein natürlicher biologischer Vorgang mit Veränderungen der Motorik, Sensorik und Kognition.
Verschlechtertes Sehen und Hören – trotz Brille und Hörgerät – und unabhängig von einer Krankheit geringere Kraft und Beweglichkeit zeichnen diesen Prozess aus. Sind Kraft und Geschicklichkeit reduziert und wird beispielsweise das Umgreifen eines Türgriffes zum Kraftakt, erlaubt eine u-förmige Ausbildung die Handhabung mit ausgestreckter Hand. Lange Hebelarme reduzieren bei Drehbewegungen den Kraftaufwand sowie mit einer Hand bedienbare Ausstattungselemente lassen sich etwa bei halbseitigen Lähmungen (Schlaganfall) dennoch gut betätigen.
Darüber hinaus wächst in Deutschland durch die Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention 2009 (BRK bzw. UN-Konvention) der bundespolitische Umsetzungsdruck. Werden Inklusion und Teilhabe ohne fremde Hilfe nicht gewährleistet, kann das verankerte Klagerecht genutzt werden. Entsprechend wird Barrierefreiheit als ein Teilaspekt der soziokulturellen Nachhaltigkeit von Gebäuden betrachtet und bietet als „Design für Alle“ oder „Universal Design“ Mehrwerte für alle Nutzer.
Dass Zugänglichkeit heute mehr bedeutet als die rollstuhlgerechte Nutzung, wird auch durch die erweiterten Anforderungen der DIN 18040 (Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen) im Hinblick auf sensorische und kognitive Einschränkungen dokumentiert. Neben der Anwendung der Norm im Neubau sollte sie sinngemäß für die Planung von Umbauten oder Modernisierungen bei öffentlich zugänglichen Gebäuden berücksichtigt werden. Unabhängig von bauordnungsrechtlichen Forderungen ‚kann’ die Norm im Wohnungsbestand abgewendet werden.
Schutzziele – Zielkonflikte
Planungskonzepte im Design für Alle oder Universal Design sind aus der Perspektive unterschiedlicher Fähigkeitseinschränkungen zu betrachten. Es geht um eine allgemeine, präventive Gestaltung des Lebensumfeldes, die den Bedürfnissen eines breiten Kreises der Bevölkerung entspricht und möglichst niemanden ausschließt bzw. auf andere Weise behindert. Durch die stufen- und schwellenfreie Gestaltung für Gehbeeinträchtigte verlieren beispielsweise blinde Nutzer wichtige, teils unverzichtbare Orientierungshilfen (z. B. Bordsteinkanten, die die Grenze zwischen sicherem und unsicherem Terrain markieren). Werden dagegen für Blinde bzw. Sehbehinderte bis zum Boden gehende Ausstattungselemente angeboten, um die Orientierung und den Unterlaufschutz zu erhöhen, können genau diese Objekte – bei geringen Bewegungsflächen – für den Rollstuhlnutzer von Nachteil sein.
Insbesondere bei der Einbauhöhe von Türdrückern scheiden sich die Geister. In der novellierten DIN 18040 wird eine grundsätzliche Einbauhöhe für Türdrücker von 85 cm über OKFF gefordert. Aus der Perspektive eines Rollstuhlnutzers wird mit dieser Anforderung die Ergonomie bei eingeschränkter Motorik des Oberkörpers oder der Arme berücksichtigt. Betrachtet man aber die wachsende Gruppe der Rollatornutzer, Sehbehinderter bzw. Blinder oder Menschen mit Demenz kann diese niedrige Bedienhöhe bei Türen zur Barriere werden. Sei es, weil die Standsicherheit am Rollator verringert wird oder die tiefere Anordnung nicht im ‚gewohnten’ Greifbereich liegt.
Das Beispiel verdeutlicht, dass bei Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit immer überprüft werden muss, ob nicht neue Barrieren oder Mobilitätsbeeinträchtigungen für andere Nutzer entstehen. Je bewusster unterschiedliche Fähigkeitseinschränkungen wahrgenommen und bei der Planung berücksichtigt werden, umso früher können Zielkonflikte erkannt und notwendige Kompromisslösungen erarbeitet werden. Die zielorientierten Formulierungen (Schutzziele) und die Öffnungsklausel der novellierten DIN 18040-1/-2 „Die mit den Anforderungen nach dieser Norm verfolgten Schutzziele können auch auf andere Weise als in der Norm festgelegt erfüllt werden“ schaffen den Spielraum für aktives Handeln. Bezogen auf den Türdrücker bietet der Hinweis in der DIN 18040 „Im begründeten Einzelfall sind andere Maße in einem Bereich von 85 - 105 cm vertretbar“ einen Ansatzpunkt für eine praktikable Lösung bei unterschiedlichen Nutzern. Darüber hinaus stützt der europäische und internationale Vergleich den flexiblen Maßbereich statt einer festen Vorgabe der Montagehöhe – neben dem Drücker muss vielfach noch eine Verriegelung vorgehalten werden.
Tatort TÜR
Nicht nur die lichte Durchgangsbreite und der Verzicht auf einen unteren Anschlag sind für die Bedienung von Türen maßgeblich. Neben der Bewegungsfläche vor und hinter Türen wird die zum Öffnen und Schließen notwendige seitliche Bewegungsfläche neben der Tür, z. B. zu Raumecken oder Objekten, in der Regel unterschätzt. Sowohl einen Rollstuhlfahrer mit geringer Beweglichkeit im Oberkörper, als auch für Rollator-Nutzer sind die nach DIN 18040 geforderten 50 cm zu Raumecken existentiell wichtig. Im Gegensatz zum Rollstuhl ist die Rückwärtsbewegung mit dem Rollator für viele Menschen schwieriger zu bewältigen. Die seitliche Aufstellfläche neben der Tür gewährleistet das seitliche Aufstellen des Hilfsmittels neben der Tür und erlaubt den sicheren Bedienvorgang. Bei beengten Verhältnissen an Wohnungseingangstüren in Bestandsbauten sollte aus diesem Grund der seitliche Anschlag nicht zugunsten der lichten Türbreite reduziert werden – auch wenn die DIN und die KFW Förderrichtlinien ‚Altengerecht Umbauen’ 90 cm im Lichten benennen. In aller Regel ist bei Verwendung gängiger Rollstuhlmodelle eine lichte Breite von 80 – 82 cm ausreichend, wenn auch nicht komfortabel. Auch an dieser Stelle stützt der internationale Vergleich die Erfüllung des Schutzzieles.
Werden im Zuge energetischer Sanierungen auch bauliche Verbesserungen der Barrierefreiheit angestrebt, sind an Hauseingangs- und Balkontüren die zu erwartenden Leibungsstärken frühzeitig zu betrachten. Bei Nutzung eines Hilfsmittels können größere Leibungstiefen eine Barriere im Hinblick auf die Erreichbarkeit und Bedienbarkeit der Tür darstellen. Die in der DIN 18040 benannte Leibungstiefe mit ≤ 26 cm gibt einen Anhaltspunkt für die ‚kritische Tiefe’ – in der Praxis empfiehlt es sich, die Beschlagstiefe in die Konzeption einzubeziehen.
Das Zwei-Sinne-Prinzip:
Visueller und auditiver Komfort
Neben den Planungsaspekten für Nutzer mit motorischen Einschränkungen werden in der novellierten DIN 18040 visuelle und auditive Gestaltungsanforderungen deutlich umfangreicher dokumentiert. Zur Kompensation hochgradiger, sensorischer Einschränkungen sind Informationen für zwei einander ergänzende Sinne anzubieten. Alternative Wahrnehmungen nach dem Zwei-Sinne-Prinzip werden ermöglicht, wenn Informationen gleichzeitig für zwei der drei Sinne – Sehen, Hören, Tasten – zugänglich sind. Bei Ausfall eines Reizes kann die Information immer noch wahrgenommen werden:
Bei der Innenausstattung von Aufzügen wird die Informationsvermittlung nach dem Zwei-Sinne-Prinzip in der Regel schon in der Standardausstattung angeboten. Neben der optischen Geschossanzeige werden die Etagen akustisch per Sprachansage mitgeteilt und die Bedienelemente sind taktil gestaltet. Bei Klingel- und Gegensprechanlagen finden sich diese Ausstattungsstandards jedoch noch selten. Wird die Rückmeldung und Freigabe der Tür visuell anzeigt, erhalten nicht nur Schwerhörige die notwendigen Informationen, sondern auch Hörende einen Mehrwert – wenn z. B. die akustische Information durch Verkehrslärm nicht wahrgenommen werden kann.
Statt Farbe - Leuchtdichtekontraste bekennen
Werden Beleuchtung, Material- und Farbkonzepte gezielt auf eine kontrastreiche Planung (Helligkeit/Farbe) abgestimmt, kann die optische Informationsvermittlung deutlich verbessert werden. Nicht Speziallösungen mit maximaler Kontrastwirkung, sondern verbesserter Sehkomfort für alle, kann durch die Berücksichtigung bei der architektonischen Konzeption und Detailplanung erreicht werden. Entscheidend für visuelle Informationen ist der wahrgenommene Helligkeitseindruck (die Leuchtdichte) einer angeleuchteten oder einer selbst leuchtenden Fläche. Die Leuchtdichte L hängt nicht allein von der Beleuchtungsstärke und dem Einstrahlwinkel des Lichtes ab, sondern auch vom Reflexionsgrad des Materials bzw. der Oberfläche und wird in Candela/m² (cd/qm) bemessen.
Manche Materialien bzw. Farben unterscheiden sich in Bezug auf den Farbton deutlich, in Bezug auf den Leuchtdichteunterschied aber nicht. Helligkeitsdifferenzierungen sind immer einzusetzen und erlauben die Kompensation von Farbfehlsichtigkeiten, wie Rot-Grün-Blindheit, oder Sehbehinderungen, bei denen die Leistungsfähigkeit der Zapfen (Sehzellen, die Farbwahrnehmung und beste Sehschärfe ermöglichen) aus anderen Gründen eingeschränkt ist. Günstige Leuchtdichte- und Farbkontraste sollten entsprechend den Vorgaben bzw. Empfehlungen der DIN 32975 (Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung) eingesetzt werden:
≥ 0,4 Kontrast
Die hellere der kontrastgebenden Flächen muss einen Reflexionsgrad von mind. 0,5 aufweisen.
In der Praxis lässt sich die Berechnung oder Messung des Leuchtdichtekontrast selten realisieren, jedoch eine Schwarzweißkopie von Material- bzw. Farbproben oder die Umstellung einer Visualisierung auf Graustufen ermöglichen erste Erkenntnisse in die zukünftigen Leuchtdichtekontraste.
„Letzter Tritt oder noch ein Schritt“ umschreibt die Situation für einen Gleitsichtbrillenträger oder einem Nutzer mit Seheinschränkungen an einer Treppenanlage.Treppenunfälle ereignen sich zu 90 % am An- bzw. Austritt. Eine barrierefreie, gut ausgeleuchtete und kontrastreich gestaltete Treppenanlage erleichtert die sichere Benutzbarkeit für alle. Insbesondere bei Niveauwechseln mit wenigen Treppenstufen außerhalb eines Treppenraumes ist eine gestalterische Markierung der Stufen unverzichtbar. Frühzeitige Detaillierung von optischen Stufenmarkierungen am Treppenanfang und -ende verhindert nachträglich aufgebrachte Markierungen
Barrierefreiheit und Kosten
Die Mehrkosten für barrierefreie Planungen werden sowohl von Auftraggebern als auch von Planern meist überbewertet und zu hoch eingeschätzt. In Abhängigkeit von der Bauaufgabe können durch frühzeitige konzeptionelle und konstruktive Überlegungen in den ersten Planungsphasen Mehrkosten vermieden oder erheblich reduziert werden. Umgekehrt sind bei komfortabler, maßgeschneiderter Barrierefreiheit – z. B. bei hohem Technikeinsatz ‚SmartHome’ oder AAL (Ambiet Assited Living) – Kostensteigerungen zu verzeichnen.
Auch wenn die Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung, z. B. bei Türbreiten, in der Schweiz von den Regelungen in Deutschland abweichen, eine 2004 erstellte Studie (Institut für Holztechnik, ETH) zeigt ungefähre Größenordnungen der Mehrkosten. Entscheidende Kostenfaktoren sind die Gebäudegröße bzw. bei Wohnbauten die Erschließungskonzeption und die Frage, ob es sich um einen Neubau oder eine Umbaumaßnahme handelt. Der Einbau eines Aufzuges oder eine alternative vertikale Erschließungsmaßnahme ist in kleineren öffentlich zugänglichen Gebäuden oder in Wohnungsbauten meist die kostenintensivste Maßnahme.
Für Vorkehrungen zur Unterstützung sensorischer Einschränkungen werden jedoch nur 1 % der entstehenden Zusatzkosten bzw. 0,03 % der gesamten Baukosten benötigt. An dieser Stelle ist Wissen und Wille gefragt – kein Geld.