Ungers Frühwerk illegal abgerissen

Der freie Markt ist ein zugiger Ort, an dem Geld verdient werden will. Denkmalschutz ist da, bezogen auf den Markt der Immobilien, oft eher beschwerlich, ja manchmal verhindert er den Eigentumswechsel zu Bedingungen, die alle Seiten befriedigt hätten. Denkmalschutz ist also auch eine Sache, die anstrengt. Auch eine Einrichtung, die regulierend wirkt. So beim Mietshaus an der Fasanenstraße 62 in Berlin, das Gottfried Böhm in den 1980er-Jahren hier realisierte im Vorfeld der Internationalen Bauausstellung Berlin. Das Haus sollte einer lohnenderen Investition weichen, die Bewohner meldeten sich beim Landesdenkmalamt. Das stellte das Haus unter Schutz: gerettet.

Aber Gottfried Böhm hat auch mal Pech gehabt: 2007 wurde, ohne sein Wissen, der von ihm entworfene Kindergarten St. Hermann Joseph abgerissen. Der stand nicht unter Denkmalschutz, war aber nicht irgendetwas. So wie die von Oswalt Matthias Ungers geplante und Anfang der 1960er-Jahre realisierte Steimel-Villa in Hennef. Die stand auch nicht unter Denkmalschutz, sollte aber. Die Anträge lagen vor, das Genehmigungsverfahren lief, alles hätte gut sein können. Aber der freie Markt war schneller: In weiser Vorahnung und stumpfer Ignoranz ließen die Eigentümer Bagger auffahren und machten mit dem Ungers-Frühwerk kurzen Prozess. Die Denkmalbehörde reagierte und stellte die Reste unter besonderen Schutz.

Mit denen wurde auch der Garten unter Schutz gestellt, so sollen laut Stadtverwaltung die Gebäudereste gesichert und durch das Amt für Denkmalpflege des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) der Wert des Gebäudes mit dem zugehörigen Garten „denkmalfachlich“ ermittelt werden.

„Das Wohnhaus“, so ist in der Begründung zur vorläufigen Unterschutzstellung durch die Untere Denkmalbehörde der Stadt Hennef zu lesen, „mit zugehörigem Garten ist bedeutend für die Geschichte des Menschen und erhaltenswert aus wissenschaftlichen, besonders architekturgeschichtlichen sowie städtebaulichen Gründen. Es stellt ein Beispiel des Frühwerkes des bekannten deutschen Architekten Oswald Mathias Ungers dar und ist insofern ein bedeutendes Werk deutscher Architekturgeschichte.“ Wie im übrigen auch das Außenministerium der DDR, der Palast der Republik, der AfE-Turm, mancher Kramer- und von Esleben-Bau, die Bauten der Deutschen Welle und viele hundert andere, die noch auf ihren Abriss warten. Die noch für ihren Abriss vernachlässigt werden.

Für die Eigentümer der Ungers-Villa könnte ihr eigenmächtiges Vorgehen noch ein juristisches Nachspiel haben, da für die Nacht- und Nebelaktion keinerlei Abbruchgehmigung vorlag. Die Stadt prüft, ob Straftatbestände vorliegen. Be. K.

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