Gesetzesänderungen für das Planen und Bauen 2023

Text: Martin Wittjen

Die Bundesregierung ist mit ambitionierten Zielen gestartet. In dem Koalitionsvertrag von 2021 haben sich die Parteien der Ampel-Regierung zur Klimaneutralität bis spätestens 2045 bekannt. Verabredet wurde unter anderem, dass bis 2030 50 % der Wärme klimaneutral erzeugt, die Digitalisierung im Bau- und Planungsbereich vorangebracht und 400 000 neue Wohnungen/Jahr gebaut werden sollen, davon 100 000 im öffentlich geförderten Bereich. Zu dem Wohnungsneubauziel gab es am 12. Oktober 2022 einen großen Showdown, in dem die Bundesregierung 187 Einzelmaßnahmen vorschlug, wie sie ihr Ziel kurzfris-tig erreichen möchte. Die Maßnahmen reichen von der Baulandmobilisierung über die Fachkräftesicherung bis hin zur Nachverdichtung, Genehmigungsbeschleunigung und dem Klimaschutz.

Gesetzesänderungen zur Umsetzung der ambitio­nierten Ziele brauchen ihre Zeit, bis sie erdacht und formuliert, beschlossen und verkündet sind. Manches im Bereich des Planens und Bauens hat sich – nicht nur zur Freude der Beteiligten – schon im Laufe des Jahres 2022 getan.

Mit der Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) darf der Primärenergiebedarf von Wohn- und Nichtwohngebäuden nicht mehr als 55 % des Referenzgebäudes erreichen (Effizienzhaus-Standard-55). Für 2025 ist geplant, den Effizienzhaus-Standard auf 40 abzusenken. Für die nächste Reform des GEG schlägt ein Gutachten aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Oktober 2022 außerdem vor, künftig nicht mehr auf den Energieverbrauch abzustellen, sondern auf Treibhausgasemissionen (THG).

Im Laufe des letzten Jahres wurde die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) mehrfach geändert. Erst wurde der Zuschuss für den KfW-Effizienzhaus-Standard-55 gestrichen. Dann wurde die Förderung für die Effizienzhausklasse-40 wieder aufgenommen und schließlich um die Nachhaltigkeitsklasse (NH) erweitert. Die NH-Klasse wird durch das Siegel Qualitätsstandard nachhaltige Gebäude (QNG) nachgewiesen. Neue Förderrichtlinien für den Neubau sind ab März 2023 geplant. Die Zuständigkeit wechselt zum Bundesbauministerium (BMWSB). Bereits zum 01.01.2023 gibt es für serielle Sanierungen und für die Sanierung der 25 % schlechtesten Gebäude (worst performing buildings) höhere Tilgungszuschüsse. Außerdem wird die Sanierungsförderung auf den Effizienzhaus-Standard 70 ausgedehnt. Anlagen zur Stromerzeugung werden nicht mehr gefördert.

Bislang nur in Umrissen bekannt ist die geplante Pflicht, dass jede neu eingebaute Heizung auf Basis von 65 % erneuerbarer Energie betrieben werden muss. Dieses Vorhaben aus dem Koali­tionsvertrag wird voraussichtlich um ein Jahr vorgezogen und soll ab 2024 greifen.

Im Bereich der Planungsbeschleunigung wird es 2023 zu Änderungen kommen. Ein Gesetzentwurf des Bundesbauministeriums, der Raumordnungsverfahren modernisiert und digitalisiert, war Mitte Dezember in erster Lesung im Bundestag. Das Bundesverkehrsministerium hat ebenfalls einen Gesetzentwurf zur Planungsbeschleunigung im Verkehrsbereich vorgelegt, mit dem Vorhaben schneller durchgesetzt werden sollen. Details hierzu stehen allerdings noch nicht fest.

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