Weist die zu planende Wohnung ohne Sonnenschutz keinen ausreichenden Wärmeschutz auf, so liegt ein Planungsmangel vor. Wird das Objekt gemäß dieser Planung errichtet, hat sich der Mangel am Bauwerk verwirklicht, sodass dem Besteller gegenüber dem Planer grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch zusteht. Erteilt der Architekt dem Besteller jedoch einen entsprechenden Hinweis,...
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